Berliner Mietendeckel

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Mit dem Mietendeckel waren die Mieten für 1,5 Millionen Berliner Wohnungen auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Das bundesweit einmalige Gesetz war am 30. Januar 2020 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen worden. Das Gesetzesvorhaben der rot-rot-grünen Koalition in der Hauptstadt wurde damals mit 85 Ja-Stimmen, 64 Nein-Stimmen und einer Enthaltung angenommen. Ziel des Gesetzes war es, den Anstieg der Mieten in den nächsten fünf Jahren zu begrenzen.

Es wurden mehrere Klagen gegen den Mietendeckel eingereicht. In den ersten Instanzen gab es unterschiedliche rechtliche Bewertungen. Nun kippte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz. Dem neuen Gesetz war schon vor der Verabschiedung eine monatelange teils heftig geführte Kontroverse vorausgegangen. Das Vorhaben wurde bundesweit und international mit Interesse verfolgt.

Der Berliner Mietendeckel trat am 23. Februar 2020 rückwirkend zum Stichtag 18. Juni 2019 in Kraft. Danach erfolgte Mieterhöhungen wurden unwirksam. Die Mieten sollten für fünf Jahre eingefroren bleiben. Zudem galten je nach Baujahr und Ausstattung der Wohnung bestimmte Mietobergrenzen. Überhöhte Mieten mussten auf das jeweils zulässige Mietniveau abgesenkt werden können. Verstöße dagegen sollten mit bis zu 500.000 Euro bestraft werden.

Das Gesetz sah auch mehrere Ausnahmen vor. So durften etwa Mieten unterhalb von den im Gesetz genannten Obergrenzen ab 2022 moderat anziehen. Vorgesehen war dann ein Anstieg um die jährliche Inflationsrate, maximal jedoch um 1,3 Prozent pro Jahr. (epd/15.04.2021)