Apartheid

Nelson Mandela / © N.N. (KNA)
Nelson Mandela / © N.N. ( KNA )

Nelson Mandela gehörte zu den wichtigsten Persönlichkeiten im Kampf gegen die Apartheid in Südafrika. Das System der Rassentrennung diskriminierte die schwarze Bevölkerungsmehrheit und andere Bürger dunkler Hautfarbe massiv. Sie blieben von grundlegenden Rechten und wichtigen staatlichen Leistungen ausgeschlossen. Die Wahl Mandelas 1994 zum ersten schwarzen Präsidenten besiegelte das Ende der Apartheid.

Die Rassentrennung hatte über Jahrzehnte die Politik Südafrikas geprägt und die Gesellschaft gespalten. Das Wort Apartheid stammt aus dem Afrikaans, der Sprache der weißen Buren, und steht für „Getrenntheit“. Die Nationale Partei hatte die Rassentrennung nach ihrem Wahlsieg 1948 offiziell eingeführt und setzte sie in zahlreichen Gesetzen um. Das eigentliche Ziel war es, die Vorherrschaft der weißen Minderheit über die schwarze Mehrheit zu sichern.

Die südafrikanische Bevölkerung wurde zunächst in drei, später in vier Rassen eingeteilt: Weiße oder Europäer, Bantu oder Afrikaner, Mischlinge und später Inder und Asiaten. Jede Gruppe sollte getrennt und nach eigenen Gesetzen leben. Die schwarze Bevölkerungsmehrheit wurde in Schwarzen-Siedlungen (Townships) und eigene ländliche Gebiete (Homelands) vertrieben, während sich die weiße Minderheit 80 Prozent des Grund und Bodens vorbehielt.

Die Homelands waren meist rückständige ländliche Regionen mit schlechten Böden. Vier von ihnen wurden für unabhängig erklärt, obwohl sie ohne die Hilfe des Regimes nie lebensfähig waren. Schwarze erhielten auch nur eine minderwertige Schulbildung.

Die Wurzeln der Apartheid reichten weit in die Geschichte zurück. Schon seit 1912 durften Schwarze nicht mehr ins Parlament gewählt werden, und mit einem Landgesetz wurde ihnen von 1913 an der Grundbesitz weitgehend untersagt. 1912 gründete sich aus Protest der „Afrikanische Nationalkongress“ (ANC), der gleiche Rechte für Menschen aller Hautfarbe forderte. 1960 wurde die Bewegung verboten - und erst am 2. Februar 1990 wieder zugelassen. (kna)