Adoptionsverfahren

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In Deutschland ist das Adoptionsverfahren gesetzlich genau geregelt. Adoptionen dürfen nur die Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter vermitteln sowie die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter und anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen freier Träger. Erster Ansprechpartner ist das Jugendamt vor Ort.

Gesetzlicher und fachlicher Auftrag der Stellen ist es, für das Kind die am besten passenden Eltern zu vermitteln. Die Stellen prüfen daher, ob die Bewerber den speziellen Bedürfnissen des Kindes gerecht werden. Die künftigen Adoptiveltern müssen unter anderem polizeiliche Führungszeugnisse und Auszüge aus dem Familienbuch einreichen. Vor allem werden aber Persönlichkeit, Gesundheit, wirtschaftliche Verhältnisse und Erziehungsvorstellungen in Fragebögen und persönlichen Gesprächen überprüft.

Eine wichtige Frage dabei ist auch: Warum wünschen Sie sich ein Kind? Die Eignungsprüfung dauert in der Regel zwischen sechs und zwölf Monaten. Mindestalter für eine Adoption ist 25 Jahre, bei Paaren kann einer der beiden das Alter unterschreiten, muss aber mindestens 21 Jahre alt sein. Ein Altersgrenze nach oben gibt es nicht, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter empfiehlt aber "einen natürlichen Abstand" des Alters der Eltern zum Alter des Kindes.

Beide leiblichen Elternteile müssen der Adoption zustimmen, in Ausnahmefällen kann das Vormundschaftsgericht diese ersetzen - zum Beispiel, wenn der Aufenthaltsort des Vaters unbekannt ist. Auch das Kind muss einwilligen: Bei Kindern unter 14 Jahren übernimmt dies sein gesetzlicher Vertreter, Kinder über 14 müssen selbst einwilligen. Vor der endgültigen Adoption liegt eine sogenannte Adoptionspflegezeit, in und nach der geprüft wird, ob ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist. (epd/Stand 19.07.2017)