"Mann würgt Einlasskontrolleur am Wormser Dom", lautet eine Schlagzeile der Woche. Der Mann war zuvor aufgrund der Corona-Bestimmungen abgewiesen worden. Zu Recht? Denn der Sakramentenempfang darf eigentlich nicht verwehrt werden.
Ein Interview mit Prof. Dr. theol. Lic. iur. can. Georg Bier (Theologische Fakultät der Universität Freiburg)
Kirchenrechtler bewertet Vorfall vor Wormser Dom
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