Ein Interview mit Johannes Sabel (Leiter des Bildungswerks Bonn)

Podiumsdiskussion in Bonn über assisitierten Suizid

Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass „das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst.“ Welche Konsequenzen hat das Urteil mit Blick auf die Arbeit in Medizin, Pflege, Hospizdiensten und Seelsorge?