Staatsanwaltschaft lehnt Gutachter im Fall Latzel ab

Zweifel an der Neutralität

Im Berufungsverfahren des wegen Volksverhetzung verurteilten Bremer Pastors Olaf Latzel hat sich die Staatsanwaltschaft gegen einen vom Gericht bestellten theologischen Gutachter ausgesprochen. Ein Ablehnungsgesuch wurde eingereicht.

Olaf Latzel (l.) vor Gericht (Archiv) / © Tristan Vankann (epd)
Olaf Latzel (l.) vor Gericht (Archiv) / © Tristan Vankann ( epd )

Das Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit wurde beim Landgericht Bremen hinterlegt, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bremen der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) bestätigte. Latzel steht wegen beleidigender Aussagen über homosexuelle und intergeschlechtliche Menschen vor Gericht.

Neutralität in Zweifel gestellt

Das Landgericht hatte in dem Fall vergangene Woche den evangelisch-methodistischen Theologen Christoph Raedel mit einem Gutachten beauftragt. Die Expertise soll Aufschluss geben, ob die umstrittenen Äußerungen Latzels zu Homosexualität und der Gender-Theorie von der Bibel gedeckt sind. In diesem Fall könnte laut Landgericht die Religionsfreiheit höher zu bewerten sein als die Meinungsfreiheit.

Der Sachverständige vertrete offenbar die Auffassung, dass Homosexualität mit der christlichen Lehre unvereinbar und eine Sünde sei, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft weiter. Dadurch werde die von einem Gutachter zu erwartende Neutralität, Distanz und Unparteilichkeit störend beeinflusst. Das Landgericht muss den Antrag der Staatsanwaltschaft nun prüfen.

Ähnlicher Auffassung wie Latzel

Raedel hatte seine Position zu gleichgeschlechtlichen Beziehungen in den vergangenen Tagen öffentlich dargelegt. Dabei war deutlich geworden, dass er ähnliche Auffassungen wie Latzel vertritt. Mehrere Juristen kritisierten daraufhin die Gutachterwahl des Gerichts. Auch die Evangelisch-methodistische Kirche in Deutschland, der Raedel angehört, hatte sich von den Äußerungen des Theologen distanziert.

Das Amtsgericht Bremen hatte Latzel Ende November wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro verurteilt. Laut Richterspruch hat der Pastor der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) in einem Eheseminar zum Hass gegen Homosexuelle und Intergeschlechtliche angestachelt.

Der konservative Theologe hatte Berufung gegen das Urteil eingelegt, über die nun das Landgericht Bremen entscheiden muss. Die Berufungsverhandlung, in der auch das umstrittene Gutachten vorgestellt würde, soll frühestens Anfang nächsten Jahres stattfinden.


Quelle:
KNA