Wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Nachfrage mitteilte, gingen 2.386 Meldungen ein, im Durchschnitt 199 pro Monat. Die im vergangenen Jahr gemeldeten Fälle betrafen nach Angaben des Bundesamts 2.966 Personen (2023: 2.703). Überwiegend waren es sogenannte Dublin-Fälle, das heißt, für das Asylverfahren der Betroffenen wäre eigentlich ein anderer europäischer Staat zuständig. Nur 39 Fälle hatten demnach keinen Dublin-Bezug, die Abschiebung drohte also in ein anderes Land außerhalb der EU.
Wenige Härtefälle anerkannt
Nur in einem Fall wurde im vergangenen Jahr "eine außergewöhnliche Härte zuerkannt", wie das Bundesamt mitteilte. In diesem Fall erklärt sich Deutschland zuständig für das Asylverfahren und der oder die Betroffene dürfen bleiben. In den vergangenen Jahren wurden jeweils sehr wenige Fälle vom Bundesamt als Härtefälle anerkannt. Die gemeldeten Kirchenasylfälle stellten nach fachlicher Einschätzung des Bundesamts "ganz überwiegend keine Härtefälle dar", sagte eine Sprecherin der Behörde.