Zahl der Kirchenasyle ist 2024 im Durchschnitt gestiegen

Fast 200 Fälle pro Monat erfasst

Kirchengemeinden gewähren Asylsuchenden, denen eine Abschiebung droht, in ihren Räumen Asyl, wenn sie den Fall als besonderen Härtefall einschätzen. 2024 stieg die Zahl der Kirchenasyl-Fälle im Vergleich zum Vorjahr.

Symbolbild Kirchenasyl / © Harald Oppitz (KNA)
Symbolbild Kirchenasyl / © Harald Oppitz ( KNA )

Wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Nachfrage mitteilte, gingen 2.386 Meldungen ein, im Durchschnitt 199 pro Monat. Die im vergangenen Jahr gemeldeten Fälle betrafen nach Angaben des Bundesamts 2.966 Personen (2023: 2.703). Überwiegend waren es sogenannte Dublin-Fälle, das heißt, für das Asylverfahren der Betroffenen wäre eigentlich ein anderer europäischer Staat zuständig. Nur 39 Fälle hatten demnach keinen Dublin-Bezug, die Abschiebung drohte also in ein anderes Land außerhalb der EU.

Wenige Härtefälle anerkannt

Nur in einem Fall wurde im vergangenen Jahr "eine außergewöhnliche Härte zuerkannt", wie das Bundesamt mitteilte. In diesem Fall erklärt sich Deutschland zuständig für das Asylverfahren und der oder die Betroffene dürfen bleiben. In den vergangenen Jahren wurden jeweils sehr wenige Fälle vom Bundesamt als Härtefälle anerkannt. Die gemeldeten Kirchenasylfälle stellten nach fachlicher Einschätzung des Bundesamts "ganz überwiegend keine Härtefälle dar", sagte eine Sprecherin der Behörde.
 

Kirchenasyl

Beim sogenannten Kirchenasyl nehmen Gemeinden oder Ordensgemeinschaften vorübergehend Asylbewerber auf, um eine Abschiebung abzuwenden, weil diese für den Flüchtling eine Bedrohung an Leib und Leben darstellt. Schon aus dem vierten Jahrhundert ist bekannt, dass Flüchtlinge in Kirchen Schutz suchten.

Ein Schlafsack und ein Rucksack liegen auf einer Kirchenbank. Im Hintergrund steht ein Zelt. / © Harald Oppitz (KNA)
Ein Schlafsack und ein Rucksack liegen auf einer Kirchenbank. Im Hintergrund steht ein Zelt. / © Harald Oppitz ( KNA )

 

Quelle:
epd