Widerspruch gegen EKD-Vorstoß für liberale Abtreibungsregeln

Vertiefung gesellschaftlicher Spaltungen

Der Vorstoß der evangelischen Kirche zu liberaleren Abtreibungsregeln stößt auf Gegenwind. Die Bischöflichen Vorsitzenden des "Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologinnen und Theologen" halten nichts davon.

Symbolbild: Embryo in den Händen einer Frau / © vetre (shutterstock)
Symbolbild: Embryo in den Händen einer Frau / © vetre ( shutterstock )

Sie sprechen sich für die Beibehaltung der bisherigen Regelungen im Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs aus. Diese stellten ein "fein austariertes Konzept dar, das dazu dient, den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des ungeborenen Lebens ebenso wie die Rechte der Frau sicherzustellen", heißt es in einer Erklärung, die der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt. Unterzeichner sind der katholische Bischof von Essen, Franz-Josef Overbeck, und der ehemalige evangelische Kirchenpräsident der Pfalz, Christian Schad.

Eine Regelung außerhalb des Strafrechts berge zudem die "erhebliche Gefahr, die Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens dann in Konsequenz auch im Hinblick auf andere Lebenssituationen abzustufen und damit aufzuweichen", heißt es weiter.

Lebensrecht des ungeborenen Kindes im Bewusstsein wachhalten

Wenn Abtreibung weiter grundsätzlich strafbar sei, helfe das auch, "das Lebensrecht des ungeborenen Kindes im Bewusstsein der Menschen, der Gesellschaft und des Staates wachzuhalten". Und die Tatsache, dass der Schwangerschaftsabbruch bei Einhaltung der Maßgaben - etwa zur Beratungspflicht - dennoch straffrei bleibe, gewährleiste, dass auch "die Rechte der Frau nicht in ungerechtfertigter Weise beeinträchtigt werden".

Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hatte kürzlich in einer von der Bundesregierung angefragten Stellungnahme erklärt, er könne sich unter bestimmten Bedingungen eine Regelung außerhalb des Strafrechts vorstellen, so wie es auch die Ampel-Koalition anstrebt.

Erhebliche Gefahr einer Vertiefung gesellschaftlicher Spaltungen

Schad und Overbeck betonten weiter, bei aller Kritik an Paragraf 218 von den verschiedensten Seiten sei doch "unbedingt zu beachten, dass man einen gesellschaftlichen Kompromiss, der sich als weitgehend konsensfähig und auch nach einer längeren Geltungsdauer noch immer als tragfähig erwiesen hat, nicht unbedacht aufkündigen sollte." Die Gefahr einer Vertiefung gesellschaftlicher Spaltungen sei erheblich, wie auch der Blick auf andere Länder zeige.

Der 1946 gegründete  "Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologinnen und Theologen" (ÖAK) ist ein unabhängiges wissenschaftlich arbeitendes Gremium, in dem rund 30 Theologinnen und Theologen mitarbeiten. Overbeck und Schad sind die Bischöflichen Vorsitzenden, die wissenschaftliche Leitung liegt bei der evangelischen Theologin Christine Axt-Piscalar und der katholischen Theologin Dorothea Sattler. 

Ökumenischer Theologen-Arbeitskreis ÖAK

Der Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen (ÖAK) ist ein wissenschaftlich arbeitendes Gremium von Theologinnen und Theologen aller Fachdisziplinen. Der Kreis bestimmt die Themen seiner Studienprojekte selbst.

Er orientiert sich dabei an den im Dialog zwischen den christlichen Kirchen gegebenen thematischen Erfordernissen. Der Arbeitskreis unterrichtet sowohl die Bischofskonferenz als auch den Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) regelmäßig über die Themen und die Ergebnisse seiner Gespräche.

Symbolbild Ökumene / © Katharina Ebel (KNA)
Symbolbild Ökumene / © Katharina Ebel ( KNA )
Quelle:
KNA