Was bedeutet das römische Veto für künftige Bischofswahlen?

Gefahr einer ungültigen Wahl

Ein weiteres Mal werden durch den Synodalen Weg geweckte Hoffnungen aus Rom zunichte gemacht: Den Paderbornern wird die Mitbestimmung bei der Bischofswahl verwehrt. Antonius Hamers vom Katholischen Büro NRW erklärt die Hintergründe.

Stopp aus Rom (KNA)
Stopp aus Rom / ( KNA )

DOMRADIO.DE: Überall auf der Welt ernennt der Papst die Bischöfe. Nur in einigen deutschen Bundesländern, in Salzburg und teilweise in der Schweiz dürfen die Domkapitel mitbestimmen. Wie kommt das?

Dr. Antonius Hamers (Erzbistum Köln)

Dr. Antonius Hamers (Katholisches Büro NRW): In Konkordaten, also völkerrechtlichen Verträgen zwischen dem Heiligen Stuhl und den einzelnen Bundesländern, ist das geregelt. Und auf dieser Grundlage dürfen in Deutschland bis auf die bayerischen Diözesen in allen Diözesen die Domkapitel den Bischof wählen. Im Erzbistum Salzburg und in einigen Diözesen der Schweiz ist es auch so. Aber das ist die absolute Ausnahme und das beruht auf diesen Konkordaten zwischen den Ländern und dem Heiligen Stuhl.

DOMRADIO.DE: Jetzt wollte man in Paderborn aber auch die Laien bei der Bischofswahl mit einbeziehen in einer ersten Beratungsrunde. Da waren schon 14 Menschen dabei, die per Los in diese Delegation kamen, zu den 14 Paderborner Domkapitularen, die einen neuen Bischof wählen dürfen. Was bedeutet das, dass die jetzt quasi alle wieder ausgeladen werden?

Hamers: Bei der Aufstellung der Listen, beim sogenannten Informativprozess, wo geschaut wird im Bistum, wer in Frage kommt, als Bischof auf die Liste zu kommen oder wer in Frage kommt, Bischof des jeweiligen Bistums zu werden, werden sowieso schon immer auch Laien beteiligt. Da werden Umfragen im Bistum gemacht, das ist sogar auch genau geregelt. Da gibt es schon aus den 70er Jahren eine römische Vorgabe, dass möglichst viele Gläubige gefragt werden, wen sie sich denn überhaupt vorstellen können und wer in Frage kommt.

Das Besondere jetzt in Paderborn war, dass die Paderborner vor dem Hintergrund des Synodalen Weges die Laien nicht nur befragen wollten, sondern sie eben auch mitbestimmen lassen wollten, also mit einbeziehen wollten in die Wahl. Und da hat der Heilige Stuhl gesagt, das sei mit dem Konkordat nicht in Einklang zu bringen. Insofern werden diese 14 Personen, die die Paderborner ausgesucht haben, nicht an dem Wahlvorgang beteiligt werden können. Weil ansonsten die Gefahr besteht, dass die Wahl ungültig ist. Und damit ist natürlich niemandem gedient.

DOMRADIO.DE: Wie ist man denn auf die Idee gekommen, diese 14 Menschen überhaupt mit dazu einzuladen?

Hamers: Beim Synodalen Weg gab es die Überlegung, über die Domkapitel hinaus das Wahlgremium auszuweiten und die Wahl auf diese 14 Laien auszuweiten. Die Überlegungen des Synodalen Weges waren der Hintergrund und das haben die Paderborner versucht. Da hat aber nun der Heilige Stuhl gesagt, dass das nicht kompatibel sei mit den Konkordaten und man dementsprechend darauf verzichten müsse.

DOMRADIO.DE: In Osnabrück ist Bischof Bode unlängst zurückgetreten. Vor dieser heutigen Paderborner Entscheidung: Ist damit zu rechnen, dass in Osnabrück auch die Laien nichts zu sagen haben werden?

Hamers: Die Osnabrücker wählen auf der gleichen Grundlage wie die Paderborner, nämlich auf der Grundlage des Preußenkonkordats. Auch das Bistum Osnabrück ist eine ehemals preußische Diözese. Dieses Konkordat stammt von 1929. Insofern gilt für Osnabrück das gleiche wie für Paderborn.

Osnabrücker Dom / © Sina Ettmer Photography (shutterstock)
Osnabrücker Dom / © Sina Ettmer Photography ( shutterstock )

DOMRADIO.DE: Begründet wird der Schritt auch immer mit dem sogenannten päpstlichen Geheimnis, was meint das?

Hamers: Das päpstliche Geheimnis ist eine besondere Form der Geheimniswahrung. Eine Wahl muss immer frei und geheim sein. Das Geheime an der Wahl ist ja die Voraussetzung für die Freiheit. Und dieses päpstliche Geheimnis schützt eben in besonderer Weise Wahlvorgänge, um den zu schützen, der wählt, damit er sich anschließend nicht irgendwelcher Vorwürfen ausgesetzt sieht. Es schützt aber natürlich auch diejenigen, die mit auf der Liste sind.

Einer aus einer Dreierliste wird gewählt, die anderen beiden nicht. Und es könnte ja sein, dass wenn offenbar wird, wer wie gewählt hat und wer nicht gewählt worden ist, dass das einzelne Persönlichkeiten beschädigt. Insofern unterliegt diese Wahl und auch die Dreierliste dem päpstlichen Geheimnis. Wer das päpstliche Geheimnis bricht, begeht einen Straftatbestand und kann entsprechend bestraft werden mit einer Geldstrafe oder sogar mit einem Amtsverlust. Die Wirksamkeit der Wahl steht in Frage, wenn Wahlvorgaben wie das päpstliche Geheimnis gebrochen werden. Und Rom beharrt darauf, dass eine Ausweitung des päpstlichen Geheimnisses durch eine Teilnahme von Laien an der Erzbischofswahl nicht vereinbar sei mit den Bestimmungen des Preußenkonkordats und die Rechtmäßigkeit der Bischofswahl gefährde. 

DOMRADIO.DE: Jetzt heißt es, es wären für eine Neuregelung bei der Bischofswahl weitere Gespräche mit der Bischofskonferenz und den zuständigen Ländern nötig. Das klingt alles nach einem langwierigen Verfahren. Sehen Sie da eine Chance oder ist das alles eine Vertröstung auf den Sankt Nimmerleinstag?

Hamers: Wenn ein solches Konkordat an dieser Stelle modifiziert werden soll, dann bedarf es der Verhandlungen zwischen dem Heiligen Stuhl und den jeweiligen Bundesländern. Natürlich müssten auch die einzelnen Diözesen mit einbezogen werden. Das ist natürlich schon ein ziemlich großer Aufwand, der sicherlich sehr viel Zeit in Anspruch nimmt.

Das Interview führte Uta Vorbrodt.

Konkordat

Konkordat (lateinisch für Vereinbarung) nennt man ein völkerrechtliches Abkommen zwischen dem Heiligen Stuhl als oberster Instanz der katholischen Kirche und einem Staat. In Deutschland gelten neben dem Reichskonkordat von 1933 Staatskirchenverträge mit einzelnen Ländern. Das Bayern-Konkordat von 1924 war Vorbild für die Abkommen mit Preußen (1929) und Baden (1932).

Mann hält Holzkreuz in der Hand / © PUWADON SANG (shutterstock)
Mann hält Holzkreuz in der Hand / © PUWADON SANG ( shutterstock )
Quelle:
DR
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