Kirchenrechtler hinterfragt Beteiligung bei Bischofswahl

Mitbestimmung oder Selbstbetrug?

Der Freiburger Kirchenrechtler Georg Bier blickt skeptisch auf die Forderungen für mehr Beteiligung von katholischen Gläubigen bei Bischofswahlen. Ein Mitentscheidungsrecht bei der Bischofswahl könne nicht eingeräumt werden.

Eine Frau geht zur Veranstaltung "Synodaler Weg" im Haus am Dom / © Andreas Arnold (dpa)
Eine Frau geht zur Veranstaltung "Synodaler Weg" im Haus am Dom / © Andreas Arnold ( dpa )

Der Freiburger Kirchenrechtler Georg Bier blickt skeptisch auf die Forderungen für mehr Beteiligung von katholischen Gläubigen bei Bischofswahlen. Entsprechende Überlegungen des Reformprozesses Synodaler Weg seien vermutlich gut gemeint, schreibt Bier in der Januar-Ausgabe der "Herder-Korrespondenz". "Im Ergebnis handelt es sich gleichwohl um eine Selbsttäuschung der Synodalen, sowohl hinsichtlich des rechtlich Möglichen und Durchsetzbaren als auch hinsichtlich des erwartbaren Ertrags in der Sache."

Georg Bier, Theologe und Professor für Kirchenrecht an der Universität Freiburg / © Andree Kaiser (KNA)
Georg Bier, Theologe und Professor für Kirchenrecht an der Universität Freiburg / © Andree Kaiser ( KNA )

Synodaler Weg scheint Früchte zu tragen

Der Kirchenrechtler nimmt unter anderem Bezug auf die anstehende Bischofswahl im Erzbistum Paderborn. Papst Franziskus hatte das altersbedingte Rücktrittsgesuch des dortigen Erzbischofs Hans-Josef Becker am 1. Oktober angenommen. Als erste Diözese in Deutschland legte Paderborn einen Vorschlag vor, um gemäß einer Empfehlung des Synodalen Wegs auch Laien an der Wahl eines neuen Erzbischofs zu beteiligen.

Prof. Dr. Georg Bier, Kirchenrechtler

"Im Ergebnis handelt es sich gleichwohl um eine Selbsttäuschung der Synodalen"

Demnach soll eine Gruppe von 14 Katholikinnen und Katholiken zusammen mit den 14 Domkapitularen eine Liste von drei Kandidaten erarbeiten, die dann an den Vatikan geht. Bislang kümmerte sich das Domkapitel in Eigenregie um die Vorschläge. Im Anschluss schickt der Papst eine Liste mit drei Namen zurück, die sich an den Vorschlägen orientieren können, aber nicht müssen. Aus dieser Dreierliste wählt das Domkapitel einen neuen Erzbischof.

"Mitentscheidungsrecht" á la Synodaler Weg geht nicht

Bier erklärt, dass laut Preußenkonkordat - einem völkerrechtlichen Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Vatikan - das Zusammenstellen der Kandidatenliste ausschließlich Sache des Domkapitels sei. Ein "Mitentscheidungsrecht", wie es der Synodale Weg fordere, könne es Dritten nicht einräumen. Die Beteiligung eines weiteren Gremiums könnte zudem gegen die Statuten des Domkapitels in Paderborn verstoßen.

Auch der Vorschlag des Synodalen Wegs, das Domkapitel solle vor der Wahl aus der Dreierliste das Laiengremium anhören, ist laut Bier mit dem Konkordat unvereinbar, da dieses eine "freie Wahl" durch das Domkapitel festlege. "Durch eine Aussprache über die zur Wahl stehenden Personen und zumal durch eine Wahlempfehlung soll Einfluss auf das Wahlergebnis genommen werden", so der Kirchenrechtler.

Am Schluss entscheidet der Papst

Insgesamt hält er die Beteiligungsrechte bei einer Bischofswahl für überbewertet, da der Papst sich an die Vorschlagsliste des Domkapitels nicht halten muss. Es sei nicht ersichtlich, welchen Mehrwert die Mitwirkung von Gläubigen an einem solchen "Zwergenwahlrecht" habe.

Synodaler Prozess

Was bedeutet Synodalität?

Synodalität bezeichnet den besonderen Stil, der das Leben und die Sendung der Kirche kennzeichnet und ihr Wesen als Volk Gottes zum Ausdruck bringt, das gemeinsam unterwegs ist und sich versammelt, berufen vom Herrn Jesus in der Kraft des Heiligen Geistes, das Evangelium zu verkünden. Die Synodalität sollte in der gewöhnlichen Lebens- und Arbeitsweise der Kirche zum Ausdruck kommen.

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