Aachener Weihbischof Bündgens muss im Juli vor Gericht

Vorwurf der Untreue

Die Untreuevorwürfe gegen den Aachener Weihbischof Johannes Bündgens werden im Juli vor dem Amtsgericht Kerpen verhandelt. Die Kölner Staatsanwaltschaft hält ihm vor, von einer dementen Bekannten 143.000 Euro veruntreut zu haben.

Weihbischof em. Johannes Bündgens / © Andreas Schmitter (Bistum Aachen)
Weihbischof em. Johannes Bündgens / © Andreas Schmitter ( Bistum Aachen )

Das Verfahren beginnt am 13. Juli, wie Gerichtsdirektor Joachim Rau am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte. Der Prozess sollte bereits im Oktober vergangenen Jahres starten. Nach einer Krankheit war Bündgens jedoch damals nicht verhandlungsfähig. Die Staatsanwaltschaft hatte Bündgens im Oktober 2019 angeklagt.

Zunächst war nur von knapp 128.000 Euro die Rede, später von weiteren 15.000 Euro. Bündgens soll das Geld von einer älteren Dame aus Kerpen angenommen haben, die möglicherweise nicht mehr geschäftsfähig gewesen und inzwischen verstorben ist. Die Frau hatte Bündgens schon länger gekannt und ihm eine Vollmacht für ihr Konto erteilt. Dem zwischenzeitlich eingesetzten Betreuer waren die Überweisungen aufgefallen.

Summe komplett zurückgezahlt

Der Weihbischof gab an, der Frau als Gegenleistung für das Geld ein lebenslanges Wohnrecht in einer von ihm für 600.000 Euro erworbenen Immobilie in Aachen eingeräumt zu haben. Dies sei im Grundbuch nicht vermerkt worden, weil sich der Gesundheitszustand der Frau verschlechtert habe. Der Weihbischof hat die Summe laut Amtsgericht inzwischen komplett zurückgezahlt.

Parallel läuft vor dem Amtsgericht Kerpen auch ein erbrechtliches Verfahren. Darin soll geklärt werden, ob Bündgens der rechtmäßige Erbe der im Sommer verstorbenen Seniorin ist.

Bündgens, der seit 2006 Weihbischof sowie Bischofsvikar für die Caritas und Domkapitular ist, lässt seit Ende 2019 seine bischöflichen Ämter ruhen. Aachens Bischof Helmut Dieser hatte sich "schockiert" über den Vorwurf geäußert und drängt auf vollständige Aufklärung.


Quelle:
KNA