Vierter Jahrestag des Kölner Beschneidungs-Urteils

Körperliche Selbstbestimmung im Fokus

Menschenrechts- und Familienorganisationen wollen am Samstag auf einer Kundgebung in Köln gegen jegliche Form von Beschneidung demonstrieren. Anlass ist der vierte Jahrestag des sogenannten Kölner Urteils.

Chirurgische Instrumente zur Beschneidung / © Bea Kallos (dpa)
Chirurgische Instrumente zur Beschneidung / © Bea Kallos ( dpa )

Dieses hatte die religiöse Vorhautentfernung eines Jungen als strafbare Körperverletzung gewertet. Mit der Demonstration wollen sich die teilnehmenden Gruppen auch für eine Durchsetzung der Rechte aller Kinder auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung starkmachen, kündigte der Verein "Mogis - Eine Stimme für Betroffene" an. Neben der Kundgebung in Köln sind auch Veranstaltungen in New York, San Francisco, Palm Springs, Sydney und London zum "Worldwide Day of Genital Autonomy" angekündigt.

Urteil führte zu kontroversen Debatten

Das Kölner Urteil hatte Empörung unter Juden und Muslimen ausgelöst und zu einer kontroversen Debatte geführt. Daraufhin hatte der Bundestag im Dezember 2012 das sogenannte Beschneidungsgesetz verabschiedet, mit dem medizinisch nicht notwendige Beschneidungen von Jungen explizit legalisiert wurden. Die Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen ist seit 2013 im Strafgesetzbuch ausdrücklich verboten.

In Köln sind neben Mogis auch die Organisationen Terre des Femmes, Pro Familia NRW, Intakt und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte beteiligt. Kinder dürften nicht mehr mit Übergriffen auf ihre Intimsphäre, ihren Ängsten, Schmerzen und ihrem lebenslang veränderten sexuellen Erleben und manchmal sogar mit dem Leben dafür bezahlen müssen, dass sich Erwachsene einer schwierigen gesellschaftlichen Debatte entzögen, erklärte Önder Özgeday von dem Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im Verein Mogis.

Menschenrechte nicht teilbar

"Irreversible Eingriffe in die Unversehrtheit von Kindern - mit Ausnahme medizinisch notwendiger Behandlungen - dürfen weder mit Religion noch mit Tradition gerechtfertigt werden", betonte Idah Nabateregga von Terre des Femmes. Menschenrechte seien nicht teilbar, auch nicht zwischen Mädchen, Jungen und intersexuellen Kindern.

Der Mediziner Christoph Kupferschmid vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte verwies drauf, dass die männliche Vorhaut ein Organ mit physiologischen Funktionen sei. "Ihre Entfernung hinterlässt daher einen bleibenden Schaden", erklärte. Medizinische Beschneidungen bedürften aus diesem Grund wichtiger rechtfertigender Gründe. Zudem müsse neuen Bestrebungen amerikanischer sogenannter Medizinethiker, weniger umfangreiche Formen von Mädchenbeschneidungen zu legalisieren, entschieden entgegengetreten werden.


Quelle:
epd