Viele Bundesländer noch unentschieden

Wohnortzwang für Flüchtlinge?

Dürfen sich anerkannte Flüchtlinge in Deutschland ihren Wohnsitzt aussuchen? Innerhalb der Bundesländer sind die Zuständigen noch weitestgehend uneins über das Ob einer Wohnsitzzuweisung für Flüchtlinge. 

Baustelle Asylwohnheim / © Felix Kästle (dpa)
Baustelle Asylwohnheim / © Felix Kästle ( dpa )

Die Umsetzung der umstrittenen Wohnsitzzuweisung für anerkannte Flüchtlinge in den einzelnen Bundesländern ist noch weitestgehend offen. Wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) ergab, gibt es in sieben Ländern noch keine Entscheidung darüber, ob den Schutzsuchenden zur Vermeidung von Ghettobildung ein konkreter Wohnsitz vorgeschrieben werden soll. In den Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen hat die Möglichkeit praktisch keine Relevanz. Drei Bundesländer wollen die Regelung definitiv einführen, eines dagegen auf jeden Fall nicht.

In Rheinland-Pfalz sollen Flüchtlinge auch künftig den Wohnort frei wählen dürfen. Die Landesregierung sehe derzeit keine Notwendigkeit für die Auflage, teilte das Mainzer Integrationsministerium mit. Man behalte die Entwicklung aber im Auge und sei im Austausch mit den Kommunen. Die hatten vor allem auf die Regelung gedrungen.

Integrationsverfahren in Deutschland

Die Wohnsitzauflage ist im Integrationsgesetz festgeschrieben, das Anfang Juli von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde und demnächst inkraft treten soll. Die Regelung sieht vor, dass auch anerkannte Flüchtlinge künftig drei Jahre in dem Bundesland bleiben müssen, in das sie nach der Aufnahme über den sogenannten Königsteiner Schlüssel verteilt werden. Darüber hinaus können die Länder innerhalb ihres Gebiets konkrete Wohnorte vorschreiben oder Ballungsräume verbieten, um Ghettobildungen zu vermeiden. Ausnahmen gibt es für Flüchtlinge, die andernorts Arbeit, Ausbildung oder Studienplatz haben.

Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und das Saarland wollen die Wohnsitzzuweisung einführen. «Wir werden den Flüchtlingen ihren genauen Wohnort vorgeben, weil wir so am besten eine gleichmäßige Verteilung erreichen können», sagte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU). Auch Bayern gehörte zu den Befürwortern der Regelung, ein formeller Beschluss steht dort aber noch aus.


Quelle:
epd