Verurteilter Priester legt Berufung in Rom ein

Einspruch bei der Glaubensbehörde

Fünf Jahre dauerte der Prozess vor dem Kirchengericht. Dann wurde ein Priester wegen Missbrauchs verurteilt und bekam die im Kirchenrecht vorgesehene Höchststrafe. Doch jetzt könnte der Vatikan das Urteil einkassieren.

Symbolbild Missbrauch / © Harald Oppitz (KNA)
Symbolbild Missbrauch / © Harald Oppitz ( KNA )

Ein wegen Missbrauchs verurteilter Priester aus dem Bistum Trier hat bei der Glaubensbehörde im Vatikan Einspruch eingelegt. Damit ist das Urteil des Kölner Kirchengerichts vom November weiterhin nicht rechtskräftig, nach dem der 69-Jährige aus dem Klerikerstand entlassen werden sollte. Im katholischen Kirchenrecht ist das die höchste Strafe für Missbrauchstaten.

Das Dikasterium für die Glaubenslehre habe dem Trierer Bischof Stephan Ackermann mitgeteilt, dass der Mann fristgerecht Berufung eingelegt habe, bestätigte eine Sprecherin des Bistums am Wochenende der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Zuerst hatte die "Saarbrücker Zeitung" darüber berichtet. Wie lange das sogenannte Rekursverfahren dauern werde, sei noch nicht absehbar.

Bischof Stephan Ackermann / © Julia Steinbrecht (KNA)
Bischof Stephan Ackermann / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Auch vor dem Landgericht verurteilt

Das Kölner Kirchengericht hatte den Priester nach einem insgesamt fünf Jahre dauernden Prozess des sexuellen Missbrauchs mehrerer Minderjähriger für schuldig befunden. Auch von einem staatlichen Gericht war der Mann zwischenzeitlich wegen sexueller Nötigung eines damals 14-Jährigen rechtskräftig verurteilt wurden. 

Das Landgericht Saarbrücken verhängte im Februar 2023 eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Mehrere Staatsanwaltschaften hatten in der Vergangenheit aufgrund von Beschuldigungen wegen sexualisierter Gewalt gegen den Priester ermittelt, die Verfahren aber unter anderem wegen Verjährung eingestellt.

Laufende Aufarbeitung

Der Prozess vor dem Kirchengericht Köln lief seit 2018. Die Kirche befasste sich jedoch bereits deutlich länger mit Vorwürfen gegen den früher im Saarland tätigen Priester. Sie steht für ihren Umgang mit dem Fall, dem Priester und Betroffenen in der Kritik. Ein Kritikpunkt ist, dass das Bistum Trier nach einer Anzeige 2006 bereits Hinweise zu Anschuldigungen hatte, diesen aber nicht ausreichend nachging. Der Mann arbeitete bis 2015 als Priester in seiner Gemeinde.

Auch die Aufarbeitungskommission des Bistums hatte in einem Zwischenbericht den Umgang der Bistumsverantwortlichen mit dem Fall und die lange Laufzeit des kirchenrechtlichen Prozesses kritisiert. Das habe zur Frustration und Verbitterung der Betroffenen beigetragen und ihnen den Eindruck vermittelt, dass die Kirche keine ernsthafte Aufarbeitung wünsche. Der Fall werde zudem in einer historischen Studie untersucht.

Quelle:
KNA