Verhandlungstermin steht noch nicht fest

Staatsanwaltschaft wirft Althaus fahrlässige Tötung vor

Zwei Monate nach dem schweren Skiunfall des thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus hat die Staatsanwaltschaft im österreichischen Leoben Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den CDU-Politiker erhoben. Einen entsprechenden Strafantrag habe die Staatsanwaltschaft beim Bezirksgericht Irdning eingebracht, teilte ein Sprecher am Montag mit.

 (DR)

Althaus war am Neujahrstag bei einer Abfahrt im Skiurlaub in Österreich von seiner Piste abgewichen und mit einer Frau aus der Slowakei kollidiert, die an ihren Verletzungen starb. Der Ministerpräsident selbst erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und eine Hirnblutung. Er wird seit mehreren Wochen in der Klinik in Allensbach am Bodensee behandelt.

Althaus wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, am 1. Januar 2009 auf der Riesneralm im Bezirk Liezen von der Skipiste "Die Sonnige" gegen die Fahrtrichtung in die Panoramapiste eingebogen und dort nach einer Fahrtstrecke von 12 bis 14 Metern mit der talwärts fahrenden Beata C. kollidiert zu sein. Die 41-Jährige Slowakin erlitt bei dem Zusammenprall tödliche Schädelverletzungen.

Wie der Sprecher weiter mitteilte, verzichtete Althaus auf sein Recht, sich zu dem ihm zur Last gelegten Sachverhalt vernehmen zu lassen. Er habe stattdessen eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Darin habe er "nachvollziehbar" erklärt, keine Erinnerung an den Unfallablauf zu haben und keine sachdienlichen Angaben dazu machen zu können. Er nehme jedoch die Ergebnisse der Sachverständigengutachten zur Kenntnis und übernehme die Verantwortung für den Tod der 41-Jährigen.

Noch kein Verhandlungstermin
Einer Gerichtssprecherin zufolge steht noch kein Verhandlungstermin fest. Diesen werde der zuständige Verhandlungsrichter in den kommenden Wochen festsetzen.

Das österreichische Strafrecht sieht für fahrlässige Tötung eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, in schweren Fällen bis zu drei Jahren vor.

Dem Anwalt der Familie der getöteten Skifahrerin Beata C., Alexander Rehrl, zufolge steht das Strafverfahren nicht im Vordergrund für die Angehörigen. Die zivilrechtlichen Ansprüche, die bei außergerichtlichen Vergleichsansprüchen abgeklärt werden sollten, seien auf einem sehr guten Weg.

Thüringens Sozialministerin Christine Lieberknecht (CDU), die neben Finanzministerin Birgit Diezel und Fraktionschef Mike Mohring als mögliche Nachfolgerin Althaus' gilt, sagte: "Dass die Anklage kommt, ist nicht überraschend". Gleichzeitig betonte sie, dass dies keine Konsequenzen für die Spitzenkandidatur von Althaus bei den Landtagswahlen am 30. August habe.

Spitzenkandidatur nicht in Gefahr
Auch CDU-Fraktionschef Mike Mohring sieht die Spitzenkandidatur nicht in Gefahr. Die Anklageerhebung habe "keinen Einfluss auf unsere Entscheidung, Dieter Althaus am 14. März als Spitzenkandidat aufzustellen", betonte er.

SPD-Fraktionschef Christoph Matschie sagte, Althaus müsse jetzt sein Gewissen befragen, ob er sein Amt als Ministerpräsident unter den gegebenen Voraussetzungen weiterführen könne. "Thüringen braucht Klarheit, wie es weitergeht", betonte Matschie.

Ein Sprecher der CDU Thüringen und die Staatskanzlei wollten die Anklageerhebung nicht kommentieren.