Vatikanischer Experte begrüßt Idee von Verwaltungsgerichten

 (DR)

Die Einführung kirchlicher Verwaltungsgerichte ist nach Ansicht eines vatikanischen Kirchenjuristen möglich und auch wünschenswert. "Es wäre kein Problem, sie einzuführen. In Deutschland etwa haben wir die kirchlichen Arbeitsgerichte, die funktionieren gut", so Markus Graulich, Untersekretär im Päpstlichen Rat für Gesetzestexte.

Ursprünglich seien solche Verwaltungsgerichte auch vorgesehen gewesen, im Zuge der Kirchenrechtsreform zwischen 1980 und 1983 aber weggefallen. Derzeit gibt es nur das oberste Verwaltungsgericht der Apostolischen Signatur. Diese könnte nach Graulichs Einschätzung dann deutlich entlastet werden.

Beim Anti-Missrauchsgipfel hatte der Münchner Kardinal Reinhard Marx die Einführung einer kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit gefordert. Damit könne kirchliches Verwaltungshandeln nicht nur im Umgang mit Missbrauch besser kontrolliert werden. Insgesamt würden Laien besser gegen kirchliche Willkür geschützt.

Den am Wochenende ebenfalls geäußerten Vorschlag, das sogenannte "Päpstliche Geheimnis" im Zusammenhang mit Verfahren bei Missbrauch zu streichen, sieht Graulich hingegen skeptisch. Das müsse man sich genauer anschauen. "Als Beschuldigter, als Opfer kenne ich die Leute, die aussagen, die befragt werden", so Graulich. Zudem schützten diese strengen Geheimhaltungsnormen "auch das Opfer, indem man die Sache nicht an die große Glocke hängt". (KNA, 25.02.2019)