Offiziell festgeschrieben wurden dabei fünf Tage Vaterschaftsurlaub, die sein Vorgänger Franziskus bereits im Januar eingeführt hatte. Bei der Geburt eines Kindes haben Arbeitnehmer Anspruch auf fünf Tage bezahlten Urlaub, die innerhalb von 30 Tagen nach der Geburt genommen werden müssen.
Familienbonus eingeführt
Bei der Betreuung von Kindern mit Behinderung "in besonders schwerwiegenden Fällen" haben Angestellte nun Anspruch auf drei bezahlte Urlaubstage pro Monat. Zuvor war diese Freistellung nicht klar definiert. Das Modell betrifft Eltern, deren Kinder nicht durchgehend in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind. Auch dürfen die Vatikanangestellten in jener Zeit keiner anderen Arbeit nachgehen.
Im Januar hatte Papst Franziskus zudem einen Familienbonus eingeführt. Vatikanmitarbeiter mit drei und mehr Kindern erhalten eine monatliche Sonderzahlung von 300 Euro.