Verteidiger von Kardinal Pell hört auf

"Urteil ist pervers"

Der Verteidiger des wegen Missbrauchs verurteilten australischen Kardinals George Pell, Robert Richter, hört auf. Es sei besser für den Kardinal, wenn er von jemandem unterstützt werde, der mehr Distanz aufbringen könne, so der Jurist.

Robert Richter / © Daniel Pockett (dpa)
Robert Richter / © Daniel Pockett ( dpa )

Der Strafverteidiger Robert Richter wird seinen Mandanten Kardinal George Pell nicht im Berufungsverfahren vertreten. Er sei «emotional» zu sehr in den Fall involviert und "wütend" über den Schuldspruch Pells in dem Missbrauchsverfahren, sagte der Staranwalt der Zeitung "Sydney Morning Herald" am Dienstag.

"Ich bin wütend über das Urteil, weil ich es für pervers halte", wird Richter zitiert. Gleichzeitig wies der Anwalt Spekulationen zurück, er habe seine Mitarbeit im Verteidigerteam von Pell "aufgekündigt". "Bei Bedarf" stehe er für Konsultationen zur Verfügung.

Für schuldig gesprochen

Der Kardinal war Ende Februar von einem Geschworenengericht in Australien des sexuellen Missbrauchs für schuldig gesprochen worden. Bis zur Verkündung des Strafmaßes am 13. März muss er in Untersuchungshaft bleiben. Der Kardinal wurde für schuldig befunden, 1996 als Erzbischof einen 13 Jahre alten Jungen in der Sakristei der katholischen Kathedrale von Melbourne sexuell missbraucht und einen anderen belästigt zu haben. Pell beteuert seine Unschuld und hat Berufung eingelegt.

Richter vertritt den Kardinal seit 2017. Vergangene Woche hatte er sich für das Herunterspielen von sexuellen Übergriffen auf Minderjährige als "Blümchensex" öffentlich entschuldigt. "Im Bestreben, eine milde Strafe zu erlangen, habe ich eine vollkommen unangemessene Wortwahl benutzt, für die ich mich bei allen zutiefst entschuldige, die diese in einer Weise interpretiert haben, wie sie nie gemeint war", hieß es in einer Erklärung Richters.

Zivilklage gegen ihn

Unterdessen könnte Pell ein weiteres Verfahren drohen. Ein 50-jähriger Mann plant laut australischen Medien eine Zivilklage gegen ihn. In dem neuen Fall geht es um Vorwürfe sexuellen Fehlverhaltens in einem Schwimmbad in Pells Heimatort Ballarat in den 70er Jahren. Der Vorwurf sollte zunächst Gegenstand eines zweiten Strafrechtsverfahrens sein, das aber von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde.

Er habe sich "leer" gefühlt, als der Strafprozess eingestellt wurde, ohne dass er ausgesagt hatte, sagte der Mann, der Pell beschuldigt, nach Angaben der australischen Zeitung "The Age". Es habe ihn "viel Mut gekostet, seine Geschichte zu erzählen", zitiert die Zeitung aus der Klageschrift.

Entschädigung für seelische Schäden, Arztkosten und Gehaltseinbußen

Der Mann plant dem Bericht zufolge nicht nur eine Klage gegen Pell, sondern auch gegen den australischen Bundesstaat Victoria, die Erzdiözese Melbourne und gegen die Betreiber des katholischen Kinderheims, in dem er zum Zeitpunkt des mutmaßlichen Missbrauchs lebte. Er fordert eine Entschädigung für seelische Schäden, Arztkosten und Gehaltseinbußen.

Richter zweifele daran, dass er als Verteidiger über "ausreichend Objektivität" verfüge, um die Berufung selbst voranzubringen, erklärte einer der weiteren Rechtsvertreter Pells. Die Anwaltskanzlei des prominenten Verteidigers bestätigte, dass es nicht Richters Praxis sei, einen Prozess zu führen und anschließend auch die Berufung einzuleiten.


Kardinal George Pell vor dem Gericht in Melbourne / © Daniel Pockett/AAP (dpa)
Kardinal George Pell vor dem Gericht in Melbourne / © Daniel Pockett/AAP ( dpa )
Quelle:
KNA