Urteil im Fall des Pastors Olaf Latzel erwartet

Im Berufungsverfahren

Im Fall des wegen Volksverhetzung verurteilten evangelischen Pastors Olaf Latzel will das Landgericht Bremen am Freitag ein Urteil sprechen. Der Pfarrer hatte Berufung gegen eine Verurteilung wegen Volksverhetzung eingelegt.

Olaf Latzel (l.) vor Gericht (Archiv) / © Tristan Vankann (epd)
Olaf Latzel (l.) vor Gericht (Archiv) / © Tristan Vankann ( epd )

Zum Abschluss des Berufungsprozesses muss es in zweiter Instanz darüber entscheiden, ob der konservative Seelsorger zum Hass gegen Homo- und Transsexuelle angestachelt hat oder nicht. Staatsanwältin Melina Lutz hatte am Montag dafür plädiert, an der früheren Verurteilung des Geistlichen durch das Amtsgericht festzuhalten. Er habe Homosexuellen das Recht abgesprochen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Teilnehmer des Christopher-Street-Days als Verbrecher bezeichnet. Latzels Verteidiger Sascha Böttner hatte das bestritten und einen Freispruch gefordert. Latzel habe mit seinen Worten lediglich auf Sünde hinweisen wollen.

Äußerungen von Pfarrer Latzel

Der Pastor der Bremer Sankt-Martini-Gemeinde hatte in einem auch auf Youtube veröffentlichten Seminar die Ehe zwischen Mann und Frau verteidigt und Homosexualität als "Degenerationsformen von Gesellschaft" bezeichnet. Latzel sagte: "Überall laufen diese Verbrecher rum, von diesem Christopher-Street-Day." Die Idee, dass es mehr als zwei Geschlechter gebe, verurteilte er als "Genderdreck", der ein "Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung" und "zutiefst teuflisch und satanisch" sei.

Amtsgericht Bremen hatte den Geistlichen deshalb Ende November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 90 Euro, also insgesamt 8.100 Euro, verurteilt. Damit gilt er nicht als vorbestraft. Latzel war gegen den Richterspruch in Berufung gegangen. Das nun erwartete Urteil darf nach Angaben eines Landgerichtssprechers nicht härter ausfallen als das Urteil des Amtsgerichts.

Eines der Gutachten wurde abgelehnt

In der bisher dreitägigen Berufungsverhandlung wurden zwei Teilnehmer des Eheseminars als Zeugen befragt sowie die Theologen Isolde Karle und Ludger Schwienhorst-Schönberger als Sachverständige angehört.

Karles Gutachten wurde jedoch auf Antrag der Verteidigung abgelehnt und darf damit nicht in die Urteilsfindung einfließen. Verteidiger Böttner hatte ihr Einseitigkeit und eine Überschreitung ihrer Kompetenzen vorgeworfen, weil sie unter anderem gesagt hatte, Latzels Verhalten sei "professionsethisch untragbar".

Quelle:
KNA
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