Unterschiedliche Reaktionen auf schärfere Abschiebe-Pläne

Mehr Zeit in Haft

Eine mögliche Verschärfung der Abschieberegeln in Deutschland hat ein geteiltes Echo hervorgerufen. Während sie den Grünen zu weit und der Union nicht weit genug gehen, melden Flüchtlingsorganisationen rechtliche Bedenken an.

Autor/in:
Birgit Wilke und Johannes Senk
Blick durch den Zaun des Abschiebegefängnisses in Eisenhüttenstadt am 11. März 2016. / © Markus Nowak (KNA)
Blick durch den Zaun des Abschiebegefängnisses in Eisenhüttenstadt am 11. März 2016. / © Markus Nowak ( KNA )

Die am Mittwoch vorgestellten Pläne von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sehen unter anderem eine Verlängerung des Ausreisegewahrsams von 10 auf 28 Tage vor. Darunter fällt eine Verlängerung der Höchstdauer des Ausreisegewahrsams. Die Behörden haben demnach mehr Zeit, eine Abschiebung vorzubereiten.

Die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Lamya Kaddor, äußerte sich verwundert, dass trotz eines abgestimmten Verfahrens nun restriktive Aspekte vorgezogen werden sollten. Wenn mehr Zeit als zehn Tage benötigt werden solle, könne entsprechend Abschiebehaft beantragt werden. Zugleich warf sie Faeser vor, sich mit den Plänen als Spitzenkandidatin für die SPD bei der kommenden Landtagswahl in Hessen positionieren wolle. "Wir erwarten von der Bundesinnenministerin, dass sie Vereinbarungen einhält - unabhängig von ihrer Kandidatur", betonte Kaddor.

Ausländerbehörden am Zug

Aus Sicht der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Union, Andrea Lindholz (CSU), reichen die Vorschläge zur Lösung der Migrationskrise nicht aus. Stattdessen forderte sie eine "wirksame Kontrolle an den Grenzen, vor allen an der deutschen Ostgrenze zu Polen".

Die GdP erklärte, sie befürworte den Diskussionsvorschlag, "die verstärkte Rückführung ausreisepflichtiger Personen, insbesondere von Mehrfach- und Intensivstraftätern endlich in Schwung zu bringen". In erster Linie seien nun die Ausländerbehörden am Zug, "den Vorschlag der Bundesinnenministerin zu bewerten, zu strukturieren und am Ende der Debatte zielgerecht umzusetzen", sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Sven Hüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

"Leute einsperren, die nichts verbrochen haben"

Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl meldete verfassungs- und europarechtliche Bedenken an dem Vorstoß an. "Denn beim Abschiebegewahrsam werden Leute eingesperrt, die nichts verbrochen haben", sagte der Leiter der Europaabteilung der Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl, Karl Kopp, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die Erlaubnis für Polizisten, in Unterkünfte einzudringen, wo auch Menschen lebten, die nicht abgeschoben werden sollten, verletze zudem die Privatsphäre.

Der Präsident des Deutschen Landkreistags, Reinhard Sager, sagte der Funke Mediengruppe, dass neben den diskutierten Ländern Georgien und Moldawien auch die Türkei und mehrere nordafrikanische Länder bei der Debatte über sichere Herkunftsstaaten einbezogen werden müssten.

Ein Ausreisegewahrsam kann auch ohne Vorliegen von Haftgründen für eine Sicherungshaft richterlich angeordnet werden. Voraussetzungen dafür sind, dass die Ausreisefrist abgelaufen ist und die betroffene Person fortgesetzt ihre Mitwirkungspflichten verletzt hat oder über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht hat. In dieser Zeit sollen Voraussetzungen für eine Abschiebung geschaffen werden. Wenn dies in der Zeitspanne nicht gelingt, muss der Betroffene aus dem Gewahrsam entlassen werden.

Quelle:
KNA