Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz wohl gescheitert

"Unsere Kinder hätten es verdient gehabt"

Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist laut Justiz- und Familienministerin Christine Lambrecht für diese Legislaturperiode gescheitert. Sie sei zutiefst enttäuscht darüber, sagte sie am Montagabend. 

Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz / © Chinnapong (shutterstock)
Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz / © Chinnapong ( shutterstock )

Nach der abschließenden Verhandlungsrunde mit den Fraktionen in Berlin sagte die SPD-Politikerin, der Union und der Opposition habe der Wille zur Einigung gefehlt.

Kinder seien besonders schutzbedürftig, und die Corona-Pandemie habe dies eindrücklich vor Augen geführt. "Wir hatten heute die historische Chance, die Kinderrechte als sichtbares Leitbild in unserem Grundgesetz zu verankern. Ich bedauere zutiefst, dass der Streit über Detailfragen eine Einigung bei diesem so wichtigen Vorhaben verhindert hat", beklagte die Ministerin. "Unsere Kinder hätten es verdient gehabt, dass sich alle zusammenraufen und im Sinne der Sache zu einer Lösung kommen."

Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Diese sei nur erreichbar, wenn es eine Bereitschaft zum Kompromiss in der Sache gebe. "Daran hat es heute gefehlt. Dies ist besonders schade, weil wir kurz vor einer Einigung standen und diese Gelegenheit so schnell nicht wiederkommen wird", sagte Lambrecht.

Kinderrechte weiter im Blick

Gleichwohl betonte die Ministerin, dass der Schutz der Kinderrechte Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bleiben werde. "Ihre Verankerung im Grundgesetz bleibt allerdings eine Aufgabe für die Zukunft", so die SPD-Politikerin. Ihre Partei werde sich weiterhin dafür einsetzen. Union und SPD hatten die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten.

Ein Regierungsvorschlag hatte vorgesehen, in Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes folgenden Satz einzufügen: "Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt." Damit sollten das bestehende Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat sowie der grundrechtliche Schutz des ungeborenen Lebens unangetastet bleiben.

Viele Kinderschutzorganisationen fordern seit Jahren eine Verankerung von Kinderrechten. Durch die Festschreibung in der Verfassung, so argumentieren die Befürworter, bekämen die Belange von Kindern ein ganz neues Gewicht und müssten etwa bei der Gesetzgebung immer mitgedacht werden. Die Union befürchtete, dass durch die Aufnahme ins Grundgesetz die Position des Staates zulasten von Familien gestärkt werden könnte.


Christine Lambrecht (SPD), Bundesjustizministerin, im Bundestag / © Bernd von Jutrczenka (dpa)
Christine Lambrecht (SPD), Bundesjustizministerin, im Bundestag / © Bernd von Jutrczenka ( dpa )
Quelle:
KNA