SOS-Kinderdörfer kritisiert Grundgesetz-Änderung bei Kinderrechten

"Einbetonieren des Bestehenden"

Kinder haben Rechte. Das soll in Zukunft auch im Grundgesetz stärker betont werden. Während dem Familienbund der Katholiken der Beschluss zu weit geht, wünschen sich die SOS-Kinderdörfer noch deutlichere Maßnahmen.

Kinder im SOS Kinderdorf (SOS)
Kinder im SOS Kinderdorf / ( SOS )

DOMRADIO.DE: Was kritisieren Sie denn an dem Entwurf?

Luise Pfütze (Advocacy-Referentin SOS-Kinderdörfer): Es klingt auf den ersten Blick vielleicht gut. Vorweg: SOS-Kinderdörfer hat sich seit vielen Jahren dafür eingesetzt, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Das tun wir immer noch. Uns geht es aber darum, dass Kinderrechte tatsächlich durch die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz gestärkt werden. Wir sehen bei dem vorliegenden Vorschlag an manchen Stellen einfach eine Klarstellung des Status quo und an einigen Stellen sogar eine Verschlechterung. Zwei Punkte sehe ich als besonders problematisch:

Einmal die Formulierung der angemessenen Berücksichtigung des Kindeswohles, weil "angemessen" einfach überhaupt nicht den Wesensgehalt von Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention widerspiegelt, wo es eben darum geht, dass das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen ist, wie übrigens auch in der Europäischen Grundrechtecharta. Es geht um die Formulierung "angemessen" versus "vorrangig". Da sehen wir ein ein zentrales Problem.

DOMRADIO.DE: Dem Familienbund der Katholiken geht der Entwurf sogar zu weit. Dort sorgt man sich, dass der Staat sich zu viel einmischen könnte. Was gut ist für ein Kind, das sollen die Eltern entscheiden, heißt es da. Und mit der neuen Gesetzesformulierung sieht der Familienbund der Katholiken die Selbstbestimmung der Familie eingeschränkt. Was sagen Sie dazu?

Pfütze: Ich glaube, die Gegenüberstellung von Kinderrechten versus Elternrechten ist ein Missverständnis. Dem ist nicht so, weil auch in der Kinderrechtskonvention unter Artikel 5 die Respektierung des Elternrechts ganz klar festgeschrieben ist.

Es geht gar nicht darum, das gegeneinander auszuspielen, sondern die Rechte der Kinder zu stärken, nicht darum, die Rechte von Eltern zu schwächen. Und wir würden jetzt ja grundsätzlich erst einmal davon ausgehen, dass Eltern die Rechte von Kindern gestärkt wissen wollen. Und dass Familien und Eltern ja auch davon profitieren, wenn Kinderrechte in einer Gesellschaft mehr Berücksichtigung finden.

Und im Artikel 6 ist ja auch schon das Erziehungsrecht der Eltern festgeschrieben. Das soll ja auch gar nicht angetastet werden. Deswegen verstehe ich diesen Kritikpunkt nicht.

DOMRADIO.DE: Fehlt Ihnen etwas in dem Gesetzesentwurf?

Pfütze: Zum einen, wie gesagt, diese Formulierung, dass das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen ist: Was auch nicht heißt - und da könnten wir vielleicht auch nochmal ein Missverständnis ausräumen - dass sich die Interessen von Kindern immer durchsetzen.

Es mag gute Gründe geben, warum andere Rechtsgüter in einer konkreten Entscheidung Vorrang haben. Es geht nur darum, dass sie vorrangig berücksichtigt werden, um diese Machtasymmetrie, die wir zwischen Kindern und Erwachsen haben, ein Stück weit auszugleichen.

Was auch fehlt ist ein weiter gefasstes Beteiligungsrecht, wie es sich in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention wiederfindet. Wenn wir den Formulierungsvorschlag, der uns ja hier vorliegt, betrachten, dann beschränkt er sich auf das rechtliche Gehör von Kindern. Das ist ein Stück weit einbetonieren des Bestehenden. Denn natürlich gilt das Grundgesetz mit all seinen Grundrechten auch bereits für Kinder. Und wir haben den Artikel 103 im Grundgesetz, wo das rechtliche Gehör ganz klar festgeschrieben ist. Das ist aber nicht genügend im Sinne eines Rechts auf Gehör und Meinungsäußerung, also auf das Recht auf Beteiligung von Kindern nach Artikel 12. Das müsste breiter gefasst sein. Und genau das fehlt hier definitiv.

Das Gespräch führte Heike Sicconi.


Quelle:
DR