Union erklärt Gespräche mit SPD für gescheitert

Keine Einigung bei Spätabtreibungen

Die Koalitionsfraktionen wollen sich nicht mehr um eine gemeinsame Neuregelung der Spätabtreibung bemühen. Unions-Fraktionschef Volker Kauder sagte, die Gespräche der Union mit der SPD seien gescheitert. Der familienpolitische Sprecher der Fraktion, Johannes Singhammer, kündigte an, nun einen Gruppenantrag zur Verschärfung der geltenden Regelungen stellen zu wollen. SPD-Fraktionsvize Nicolette Kressl sagte, Singhammer habe dies am Mittwoch in der Arbeitsgruppe beider Fraktionen mitgeteilt. Von einem Scheitern sei dort nicht die Rede gewesen.

 (DR)

"Verantwortliche Lösung finden"
Seit vielen Jahren streitet die Politik um eine Änderung der Rechtslage mit Blick auf Spätabtreibungen. So werden Schwangerschaftsabbrüche nach der 23. Woche bezeichnet. Nach derzeit geltendem Recht kann ohne Einhaltung von Fristen und ohne Beratung bei einer zu erwartenden Behinderung eines Kindes ein Abbruch vorgenommen werden. Im vorigen Jahr wurden nach offiziellen Zahlen bundesweit 171 ungeborene Kinder nach der 23.
Woche abgetrieben.

Bereits in den vergangenen Legislaturperioden blieben Versuche aus der Unionsfraktion ergebnislos, eine Änderung zu erreichen und eine Beratungspflicht sowie eine Bedenkzeit festzuschreiben. Die SPD-Fraktion lehnte damals jede Änderung des Paragrafen 218 StGB ab. In der vorigen Woche hatte sich der SPD-Vorsitzende Kurt Beck für eine gesetzliche Neuregelung bei Spätabtreibungen noch in dieser Legislaturperiode ausgesprochen. Eine "verantwortliche Lösung" sei dringend erforderlich, sagte er in einem Interview. Kauder mahnte, der SPD Vorsitzende müsse nun zeigen, dass ihm das Thema "wirklich ein Anliegen ist".

SPD betont politischen Willen
Kressl sagte, sie habe ihren Fraktionsvorsitzenden Peter Struck informiert. Ihre Fraktion könne sich ein parlamentarisches Vorgehen mit einem Gruppenantrag vorstellen. So werden gemeinhin Anträge bezeichnet, die nicht von einer Fraktion oder den Koalitionsfraktionen, sondern aus der Mitte des Parlaments heraus eingebracht werden. Singhammer betonte, er wolle dieses Vorgehen anstreben, um die derzeit "skandalöse Praxis zu beenden".
Ausrichten wolle er sich dabei an einer Vorlage der Bundesärztekammer.

Im Paragrafen 218a StGB sollten nach Willen von CDU/CSU eine Beratungspflicht bei vorgeburtlichen Diagnosen und eine dreitägige Bedenkzeit zwischen Diagnose und Abtreibung festgelegt werden. Der Paragraf selbst soll nach Unionsvorstellungen nicht geändert werden.