Wie die Polizei mitteilte, waren vergangene Woche über Nacht ein großer Kerzenständer und ein Kreuzweg-Bild verschwunden. Beides lag jetzt - sorgfältig verpackt - wieder an der Kirche. Dazu der Brief, in dem die Täter - laut Polizei "lesbar zerknirscht" - um Vergebung für ihren schweren Fehler bitten, "der unter dem erheblichen Einfluss von Alkohol geschehen sein soll".
"Bekenntnis" auch gegenüber der Polizei?
Die Polizei bot den Tätern an, sich auch bei ihr persönlich zu "bekennen" - was in einem späteren Strafverfahren Berücksichtigung finden würde.
In der katholischen Kirche ist die Beichte Ausdruck der Umkehr des schuldig gewordenen Menschen. Im Rahmen des Bußsakraments wird der Gläubige durch einen Priester von seinen Sünden losgesprochen. Voraussetzung für die Vergebung ist erkennbare Reue, das Bekenntnis der eigenen Schuld sowie der Vorsatz, das Verhalten zu ändern und entstandenen Schaden wiedergutzumachen. Der Beichtvater ist durch das Beichtgeheimnis zu unbedingtem Stillschweigen über das Erfahrene verpflichtet. Die Verletzung des Beichtgeheimnisses wird mit schweren Kirchenstrafen geahndet.