Todesfall am Großglockner wirft juristische und ethische Fragen auf

Prozess um Bergdrama in Österreich

Ein Alpinisten-Paar bricht auf Österreichs höchsten Berg auf. Die Tour am Großglockner endet im Fiasko, die Frau stirbt. Ihr Begleiter muss sich wegen fahrlässiger Tötung vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten.

Autor/in:
Markus Schönherr
Blick auf den Großglockner / © Andrew Mayovskyy (shutterstock)
Blick auf den Großglockner / © Andrew Mayovskyy ( shutterstock )

Am Landesgericht Innsbruck startet nächste Woche der mit Spannung erwartete Prozess gegen einen Alpinisten, der seine Freundin bei einer Bergtour dem Kältetod ausgeliefert haben soll. 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 36-Jährigen fahrlässige Tötung vor; ihm drohen bis zu drei Jahre Haft. Nicht nur juristisch wirft das alpine Todesdrama eine Reihe Fragen auf. Unter Bergsteigern und anderen Beobachtern hat der Fall eine Diskussion über Eigenverantwortung, tödlichen Ehrgeiz und Entscheidungen in Extremsituationen ausgelöst.

Während für den erfahrenen Bergsteiger aus dem Land Salzburg die Unschuldsvermutung gilt, wiegt die Anklage schwer: Seine in Hochtouren unerfahrene Freundin (33) soll er im Januar 2025 ihrem Schicksal überlassen haben - "schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert". 

Der Schauplatz: Österreichs mit 3.798 Metern höchster Berg, der Großglockner, rund 50 Meter unterhalb des Gipfelkreuzes. Konkret lastet die Staatsanwaltschaft dem Mann neun Punkte an, die eine tödliche Kette ausgelöst hätten.

Point of no return

Das Duo habe den Stüdlgrat, eine der beliebtesten Aufstiegsrouten der Ostalpen, ohne Biwak, dafür mit zu schwerer Ausrüstung in Angriff genommen. Windspitzen um die 70 Stundenkilometer hätten eine gefühlte Temperatur von minus 20 Grad geschaffen. 

Spätestens am sogenannten "Frühstücksplatzl" hätte sich der Angeklagte als verantwortlicher Führer der Tour zur Umkehr entscheiden müssen. Die Wegmarke gilt unter Bergsteigern wegen des herausfordernden Restwegs als "point of no return".

Als die Dunkelheit hereinbrach und die Bergsteiger die Aussichtslosigkeit ihrer Gipfeltour erkannt haben müssen, habe der Angeklagte unterlassen, einen Notruf abzusetzen. Und selbst als kurz vor 23.00 Uhr ein Hubschrauber nach ihnen suchte, habe er kein Notsignal gesendet.

Angaben der Alpinpolizei, wonach ein Notruf erst gegen 3.30 Uhr eingegangen sei, widerspricht der Angeklagte. Er will bereits kurz nach Mitternacht Hilfe für seine unterkühlte, entkräftete Freundin gerufen haben.

Fest steht, dass der 36-Jährige seine Begleiterin zurückließ. Das soll gegen zwei Uhr passiert sein - nach Angaben des Angeklagten mit der Absicht, Hilfe zu holen. Er bestreitet ein Fehlverhalten und teilt über seinen Anwalt mit: "Meinem Mandanten tut es sehr leid, was da passiert ist. Er ist aber nach wie vor der Meinung, dass es sich um ein tragisches, schicksalhaftes Unglück gehandelt hat."

Der Fall wirft viele Fragen auf. Für das Innsbrucker Gericht gilt es nicht nur zu klären, was sich genau in der verhängnisvollen Winternacht auf dem Großglockner zugetragen hat. Vor allem gilt es, das Gewicht von Erfahrung, Verpflichtung und Selbstverantwortung in Extremsituationen richtig einzuschätzen. 

Gelten am Berg andere Regeln als im Tal, juristisch wie moralisch? Hat die Frau die Gefahr bewusst in Kauf genommen, oder haftet im Gebirge zwangsläufig der Erfahrenere?

"Bergsport schafft Extremsituationen"

In Österreich gab es vor Prozessauftakt kaum Fachstimmen, die eine Bewertung des Bergdramas oder gar eine juristische Einschätzung wagten. Unabhängig von dem Großglockner-Prozess meint Gebhard Bendler, Bergführer und Journalist beim Österreichischen Alpenverein:

Das Gefühl von Freiheit, das für viele den Reiz des Bergsteigens ausmacht, gehe stets mit Verantwortung einher. "Verantwortung dafür, wie man ausgerüstet ist, wie man eine Tour plant nach Wetterbericht und wie man seine Bergpartnerinnen und -partner in Entscheidungen einbezieht."

Der Bergsport schafft Extremsituationen - und da sind auch nach Einschätzung der Wiener Ethikerin Elisabeth Zissler strengere Maßstäbe geboten: "weil die Konsequenzen bei Verletzung dieser Pflichten häufig weitreichend und irreversibel sind".

Einige Beobachter verweisen indes auch auf die Eigenverantwortung der gestorbenen Salzburgerin. Überraschende Rückendeckung erhielt der Angeklagte in dem Zusammenhang auch von deren eigener Mutter. Ihr widerstrebe, dass ihre Tochter als "kleines Dummerchen" dargestellt werde, das sich auf den Berg habe schleifen lassen, sagte sie in einem Interview. In Internet und Medien finde eine regelrechte Hexenjagd gegen den Freund ihrer Tochter statt.

Das Medieninteresse in Innsbruck dürfte kommende Woche enorm sein. Schon kurz nach Anklageerhebung berichteten Zeitungen von New York bis Neu-Delhi über den "ungewöhnlichen Fall", der auch "Auswirkungen auf Österreichs große Alpin-Tourismusindustrie" haben könnte.

Quelle:
KNA