Tanzverbot am Karfreitag sorgt alljährlich für Debatten

Bremer Politiker gegen den stillsten Tag

Eine Mehrheit der Deutschen befürwortet das Tanzverbot am Karfreitag, so eine Umfrage aus dem vergangenen Jahr. Die Länder reagieren bisweilen unterschiedlich - in Bremen ist es besonders liberal. Kritik kommt von den Kirchen.

Autor/in:
Paula Konersmann und Rainer Nolte
An Karfreitag herrscht Tanzverbot / © Jörg Loeffke (KNA)
An Karfreitag herrscht Tanzverbot / © Jörg Loeffke ( KNA )

Der Karfreitag ist fast durchgehend rot markiert. In der Übersichtstabelle einer Online-Enzyklopädie zu den sogenannten stillen Feiertagen steht Rot für ein ganztägiges Tanzverbot. Es gilt am kompletten Karfreitag in den meisten Bundesländern; in den übrigen zumindest zu bestimmten Zeiten. Kein anderer Tag ist so still. Ruhe kehrt in die Debatten bislang jedoch nicht ein.

"Relikt aus dem letzten Jahrhundert", "überkommene Rücksichtnahme", "Ausbremsen von Nachtschwärmern" - solche Worte von Kritikern sind noch verhältnismäßig sachlich. Die Kirchen pochen dagegen auf die Bedeutung des Karfreitags. So erklärte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, einmal, er habe kein Verständnis für die Debatte. An das Leiden zu erinnern, sei "ein wichtiges Kulturgut" - auch jenseits von Religion.

Fast- und Abstinenztag

Am Karfreitag gedenken Christen der Kreuzigung Jesu. In der evangelischen Kirche gilt er als einer der höchsten Feiertage. Für Katholiken ist er ein Fast- und Abstinenztag. Unterdessen gab es immer wieder Tanzverbote zu bestimmten Tagen oder Zeitabschnitten.

Allgemeine derartige Regelungen herrschten in Deutschland zeitweise auch aus politischen Gründen, etwa während der beiden Weltkriege.

Die heutigen Regelungen sind Ländersache. Mehrere Bundesländer lockerten ihre Gesetze in den vergangenen Jahren. Schleswig-Holstein verkürzte das Tanzverbot: Das Verbot gilt nicht mehr rund um die Uhr, sondern von 2.00 Uhr morgens am Karfreitag bis 2.00 Uhr morgens am Karsamstag. Bayern, das 2013 ebenfalls das Feiertagsgesetz gelockert hatte, entschied 2014, dass an den stillen Tagen keine Zirkusvorstellungen erlaubt sind, im konkreten Fall an Allerheiligen.

Das Tanzverbot betrifft in aller Regel auch Sportveranstaltungen. Im vergangenen November erklärte dann das Bundesverfassungsgericht den strengen bayerischen Schutz des Karfreitags für verfassungswidrig.

Geklagt hatte der "Bund für Geistesfreiheit" (BfG), dem die Stadt seit 2007 das Feiern von "Heidenspaß"-Partys am Karfreitag untersagt hatte. Ein generelles Verbot sei unverhältnismäßig, so das Urteil, es müsse auch Möglichkeiten für Ausnahmen von der Pflicht zur Stille geben. Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick bedauerte den Beschluss.

Hessen ist das Land mit den meisten stillen Feiertagen. An 15 Tagen, darunter auch Neujahr, herrscht dort zeitweiliges Tanzverbot. Die wenigsten stillen Tage begehen Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein. Dort sind Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag geschützt - noch.

Lockerung in Bremen

Am stärksten wurde die Regelung 2013 in Bremen gelockert. Nach einer Petition entschied die Bürgerschaft, das Tanzverbot am Karfreitag auf die Zeit zwischen 6.00 bis 21.00 Uhr zu begrenzen, am Volkstrauertag und Totensonntag auf 6.00 bis 17.00 Uhr und es an allen weiteren Tagen aufzuheben. Das neue Gesetz sah außerdem eine komplette Abschaffung des Tanzverbots im Jahr 2018 vor. Dies nahm die Bürgerschaft jedoch im vergangenen Jahr zurück und beließ es bei der Übergangsregelung. Dafür hatten sich unter anderem die Kirchen stark gemacht.

Mit einer neuen Petition will SPD-Politiker Maurice Mäschig nun die komplette Abschaffung doch vorantreiben. 200 Unterstützer hat er derzeit. "Ob Besinnung und Ruhe jemandem gut tun, oder man seine Zeit lieber anders verbringen möchte, sollte jeder für sich entscheiden dürfen", so die Forderung.

Neben dem Karfreitag gibt es bundesweite Einschränkungen nur am Volkstrauertag - einem staatlichen Gedenktag - und am Totensonntag.

Für alle anderen stillen Tage gilt längst, was für den Karfreitag immer wieder gefordert wird: Regionale Besonderheiten werden berücksichtigt. So ist etwa Allerheiligen nur in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ein stiller Tag.

Der Münsteraner Rechtswissenschaftler Fabian Wittreck rechnet künftig mit mehr Ausnahmeregelungen. "Je mehr die religiöse Vielfalt in der Gesellschaft wächst, umso stärker wird das Bedürfnis nach Ausnahmegenehmigungen - genauso steigt die Bereitschaft, sie zu erteilen."

Viele Bischöfe und Priester erinnern gerade am Karfreitag an Terror und Kriege, Katastrophen und Hungersnot. Das Leid der Welt steht an diesem Tag im Zentrum. Die Zumutung, 24 Stunden lang aufs Tanzen zu verzichten, ist dagegen doch vergleichsweise klein.

 

Quelle:
KNA