Religionspolitischer Sprecher kritisiert Tanzverbot-Lockerung in Schleswig-Holstein

"Einschränkung stimmt nachdenklich"

Die Lockerung des sogenannten Tanzverbots an stillen Feiertagen in Schleswig-Holstein hat Kritik bei den Christdemokraten im Bundestag hervorgerufen. Entsprechend äußerte sich der religionspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Franz Josef Jung.

Schleswig-Holstein lockert das Tanzverbot / © Franziska Kraufmann (dpa)
Schleswig-Holstein lockert das Tanzverbot / © Franziska Kraufmann ( dpa )

Mit seiner Entscheidung habe der Kieler Landtag eine Chance verpasst, dem "fördernden Verhältnis" zwischen Staat und Religion wieder mehr Beachtung zu schenken, schrieb Jung in einem Beitrag für die in Würzburg erscheinende "Tagespost".

Feiertage "Teil der kulturellen Identität eines Landes"

Säkulare und laizistische Kräfte schlössen aus einer schwindenden Kenntnis über die Bedeutung christlicher Feiertage, dass diese genauso gut abgeschafft werden könnten. "Den Rückschluss, dass eine Belebung des Bewusstseins für die Traditionen des Christentums notwendig sein könnte, zieht kaum jemand", so Jung, der auch stellvertretender Fraktionsvorsitzender ist.

Feiertage seien "Teil der kulturellen Identität eines Landes". Eine "gemeinsame Entschleunigung", Verzicht auf Konsum und stilles Gedenken für bestimmte Zeiten seien "nicht nur Teil gemeinsam gelebten Glaubens, sondern Ausdruck von Kultur", schreibt der CDU-Politiker.

Bewusstsein für Kirche und Religion gehe verloren

Die Entscheidung der Abgeordneten in Schleswig-Holstein, die bisherigen Ruhezeiten an Totensonntag, Volkstrauertag und Karfreitag einzuschränken, stimme nachdenklich, so Jung weiter. Nach und nach lösten sich die Bindemittel auf, die die Gesellschaft zu einer Gemeinschaft formten. Zudem verliere sich das Bewusstsein für Kirche und Religion sowie für deren vielfältige Funktionen. Auch werde die grundgesetzlich garantierte Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie das Verhältnis zwischen Staat und Religion "inzwischen in einer Weise missinterpretiert, in der Religion am besten gar nicht, und wenn, dann auf keinen Fall öffentlich, stattfinden sollte".

Grundrecht auf freie Ausübung ihrer Religion

Rund 50 Millionen Menschen in Deutschland gehörten den beiden großen christlichen Kirchen an, betonte Jung. "Diese Menschen haben ein Grundrecht auf freie Ausübung ihrer Religion. Dazu gehören auch die Sonn- und Feiertage, die einem besonderen gesetzlichen Schutz unterliegen", so der Politiker. Deutschland sei "zwar ein religiös neutrales, jedoch keinesfalls ein säkulares Land".

Der Kieler Landtag hatte am 20. Januar für eine Verkürzung des Tanzverbots gestimmt. Demnach fallen am Karfreitag zwei Stunden des Tanzverbots weg, am Volkstrauertag und am Totensonntag jeweils sechs Stunden. Das verkürzte Verbot gilt am Karfreitag künftig von 2 Uhr nachts bis um 2 Uhr des Karsamstags. An den beiden anderen Feiertagen herrscht von 6 bis 20 Uhr Stille. Betroffen sind alle öffentlichen Veranstaltungen, die dem ernsten Charakter der stillen Feiertage nicht entsprechen.


Quelle:
KNA