Südafrika: Klage gegen ANC-Chef zurückgezogen

Ein Verdacht bleibt

In Südafrika ist das Korruptionsverfahren gegen Jacob Zuma eingestellt worden. Der Präsidentschaftskandidaten des regierenden Afrikanischen Nationalkongresses kann nun zwar befreit den bevorstehenden Wahlen entgegen blicken - ein Verdacht bleibt jedoch. Und das juristische Verfahren wird weitergehen.

 (DR)

Zwei Wochen vor den Parlamentswahlen am 22. April beuge sich die Staatsanwaltschaft politischem Druck, kritisierte Zille. Der Afrikanische Nationalkongress (ANC) wird die Wahlen voraussichtlich für sich entscheiden und Zuma zum Präsidenten ernennen. Der 66-Jährige steht im Verdacht, in den 90er Jahren Schmiergeldzahlungen im Zusammenhang mit einem Waffengeschäft erhalten zu haben.

Zuma selbst bezeichnete sich als Opfer eines politischen Komplotts und widersprach dem Vorwurf, sich durch seine Position Vorteile verschafft zu haben. Er habe wie jeder andere Politiker auch Anspruch auf eine faire Behandlung, erklärte er in Durban. Das Verfahren habe ihn und seine Familie ungebührend stark unter Druck gesetzt.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Montag erklärt, dass die Anklage gegen Zuma zurückgezogen werde. Zur Begründung hieß es, dass es zu schwerwiegenden Verfahrensmängeln und politischer Einflussnahme während der Ermittlungen gekommen sei. Der aus dem Amt gedrängte Ex-Präsident und frühere ANC-Chef Thabo Mbeki soll gegen Zuma agiert haben. Die Generalstaatsanwaltschaft betonte, dass die Klage nicht aus Mangel an Beweisen fallen gelassen werde.

Aussichtsreicher Kandidat
ANC-Chef Zuma gilt als aussichtsreichster Kandidat für die Wahlen im April, denen er nun ohne den Makel eines drohenden Gerichtsverfahrens entgegen blicken kann. Der 66-Jährige soll versucht haben, sich im Zusammenhang mit einem Waffengeschäft der südafrikanischen Regierung in den 90er Jahren Schmiergeldzahlungen zu sichern. Als Gegenleistung soll er Nachforschungen der Staatsanwaltschaft gegen ein französisches Waffen-Unternehmen unterdrückt haben. Bereits 2006 war ein Korruptionsverfahren gegen Zuma eingestellt worden. Damals bemängelte das Gericht zahlreiche Fehler in der Anklageschrift.

Diesmal kritisierte der Generalstaatsanwalt vor allem die ungerechtfertigte Einmischung seines Vorgängers Bulelani Ngcuka. Dieser soll 2007 wiederholt mit dem Leiter der Ermittlungen telefoniert haben. In den Gesprächen sei es um den Zeitpunkt der zweiten Anklageerhebung gegen Zuma gegangen. Dabei habe Ngcuka wiederholt Bezug auf die "Nummer Eins" genommen. Damit sei offensichtlich der damalige Präsident Thabo Mbeki gemeint gewesen.

Kritik der Opposition
Zuma hatte immer wieder erklärt, dass das Verfahren gegen ihn politisch motiviert sei. Sein Rivale Mbeki wolle ihn damit an der Übernahme des Präsidentenamtes hindern. Gleichzeitig mit dem Rückzug der Anklage gegen Zuma wurde am Montag auch das Verfahren gegen das französische Waffen-Unternehmen eingestellt, das verdächtigt wird, die Schmiergelder an Zuma gezahlt zu haben.

Die Oppositionsparteien übten heftige Kritik an der Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft. Die Präsidentin der Demokratischen Allianz, Helen Zille, sprach von einer Schande. Es sei ein Desaster für die junge südafrikanische Demokratie, dass das Verfahren gegen Zuma eingestellt werde. Ihre Partei prüfe eine Privatklage gegen Zuma. Anhänger des Politikers feierten die Einstellung des Verfahrens.