Streit um Glockengeläut in Bayern beendet

"Heiliger Bimbam"

Nach jahrelangem Streit um Glockengeläut zwischen einer katholischen Familie und einer evangelischen Kirchengemeinde in Niederbayern hat ein Gericht nun für Ruhe gesorgt. Das Verfahren endete mit einem Kompromiss.

Martin-Luther-Kirche mit Glockenturm neben einem Wohnhaus / © Armin Weigel (dpa)
Martin-Luther-Kirche mit Glockenturm neben einem Wohnhaus / © Armin Weigel ( dpa )

Zwar dürfen die Glocken zum täglichen Morgen-, Mittags- und Abendgebet geläutet werden, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München urteilte. Der 14 Meter vom Kinder- und Schlafzimmer der Familie entfernte Glockenturm wird jedoch in ihre Richtung schalldicht verschlossen.

Zu früh, zu lang und zu laut

Das Gericht sprach von einem "Nachbarschaftskonflikt unter Christen". Der lediglich acht Meter hohe Glockenturm wurde erst 2009 in Langquaid im Kreis Kelheim in einem Wohngebiet errichtet, in dem die Familie schon länger lebt. Die Familie beklagte, das Gebetsgeläut ertöne zu früh, zu lang und zu laut. Der Anwalt der Kirchengemeinde sprach von einem "Frohe-Botschaft-Charakter" des Geläuts.

Rücksichtnahme abverlangen

Das Gericht war der Ansicht, Kirchengeläut sei grundsätzlich zu akzeptieren. Aber der Glockenturm sei der Familie erst vor etwa sieben Jahren vor das Haus gebaut worden. "Wer später dazukommt, dem kann man mehr Rücksichtnahme abverlangen als dem, der sich schon eingerichtet hat", sagte der Vorsitzende Richter.


Quelle:
dpa