Strafprozess drei Jahrzehnte nach Brandanschlag im Saarland

Flüchtlingsrat fordert Entschädigung

Ganze 31 Jahre nach einem Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Saarlouis beginnt an diesem Mittwoch in Koblenz ein Prozess. Viel zu spät, kritisiert der Flüchtlingsrat, und setzt dennoch Hoffnungen in das Verfahren.

Autor/in:
Anna Fries
Oberlandesgericht Koblenz / © nitpicker (shutterstock)

Hoyerswerda, Rostock, Mölln, Solingen - die Namen sind verbunden mit rassistischen Gewalttaten in Deutschland. Ab 1990 nahmen rassistische Ausschreitungen und Anschläge auf Unterkünfte und Häuser für nach Deutschland geflohene Menschen und Migranten zu. Rechtsextremisten verbreiteten Angst und Hass; mehrere Menschen starben bei Anschlägen.

Ausschreitungen in mehreren Städten

Auch in Saarlouis, einer Stadt mit heute etwa 37.000 Einwohnern im Saarland, brannte im September 1991 eine Unterkunft für Asylbewerber - etwa parallel zu den Ausschreitungen in der sächsischen Stadt Hoyerswerda. 21 Menschen lebten in der Unterkunft im Saarland, die in den frühen Morgenstunden am 19. September 1991 angezündet wurde. Samuel Yeboah aus Ghana, 27 Jahre alt, starb. Zwei weitere Bewohner retteten sich mit einem Sprung aus dem Fenster und erlitten Knochenbrüche. Die anderen Bewohner konnten sich in Sicherheit bringen.

Gedenkkundgebung für Samuel Yeboah / © Harald Tittel (dpa)
Gedenkkundgebung für Samuel Yeboah / © Harald Tittel ( dpa )

Festnahme des Tatverdächtigen

31 Jahre danach muss sich ab Mittwoch ein Mann für den Brandanschlag vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts in Koblenz verantworten. Der Tatverdächtige wurde im April festgenommen, nachdem vor zwei Jahren die Bundesanwaltschaft aufgrund neuer Erkenntnisse die Ermittlungen in dem Fall übernommen hatte.

Die Ermittler werfen dem Mann vor, aus rechtsextremistischer und rassistischer Gesinnung heraus 1991 das Feuer in der Asylbewerberunterkunft gelegt zu haben. Sie gehen davon aus, dass er sich - damals 20 Jahre alt - am Vorabend der Tat mit anderen Rechtsextremisten in einer Gaststätte in Saarlouis über die Ausschreitungen in Hoyerswerda austauschte. Danach soll er zum Wohnheim für Asylbewerber gegangen sein, im Treppenhaus Benzin
ausgegossen und das Haus angezündet haben. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.

Keine Aufklärung des Anschlags

Damals wurde zwar ermittelt, aufgeklärt wurde der Anschlag aber nicht. Regionale Gruppen wie der Saarländische Flüchtlingsrat erinnerten in den vergangenen Jahren an den Brandanschlag, an Samuel Yeboah und die Überlebenden. Überregional wurde die Tat hingegen kaum erinnert.

Das Oberlandesgericht Koblenz / © Thomas Frey (dpa)
Das Oberlandesgericht Koblenz / © Thomas Frey ( dpa )

Im kollektiven Gedächtnis habe der Anschlag von Saarlouis auch deshalb keinen Platz, "weil von Anfang an ein Bezug zu Rassisten und Rechtsextremisten verleugnet wurde", meint Ursula Quack vom Saarländischen Flüchtlingsrat. Der Geschäftsführer der Aktion 3. Welt Saar, Roland Röder, meint: "30 Jahre lang haben Polizei und Staatsanwaltschaft, aber auch die Stadt Saarlouis und die jeweilige Landesregierung die rassistische Motivation der Tat in Abrede gestellt." Der Brandanschlag reihe sich ein in mehrere rassistische Übergriffe und Anschläge der damaligen Zeit, so die Initiativen. Als Beispiel verweisen sie etwa auf den Anschlag auf die Wehrmachtsausstellung 1999 in Saarbrücken.

Überlebende weitgehend ignoriert

Quack kritisiert zudem, dass die Überlebenden nach dem Anschlag weitgehend ignoriert worden seien. Einer der Überlebenden des Brandanschlags ist Abdul S., der im Podcast des Verbands der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt über die Nacht und die Zeit danach spricht. Die Bewohner seien von den offiziellen Stellen weder gut informiert worden noch hätten sie Unterstützung erhalten, erzählt er dort. Viel Hilfe habe er im Anschluss nicht erlebt. In den anstehenden Prozess setze er nach 30 Jahren keine Erwartungen. Er habe "kein gutes Gefühl, etwas zu erreichen".

Fraglich ist, was sich nach mehr als 30 Jahren in einem Prozess nachweisen lässt. Dennoch misst Nebenklagevertreterin Kristin Pietrzyk dem Verfahren eine "wichtige Signalwirkung" bei. Sie spricht von einer "Kultur der Straflosigkeit für schwerste neonazistische Gewalttaten der 1990er Jahre", die nun durchbrochen werde.

Der Flüchtlingsrat und die Aktion 3. Welt Saar stellen darüber hinaus konkrete Forderungen: Die Betroffenen sollten als Opfer rassistischer Gewalt anerkannt und finanziell entschädigt werden. Außerdem solle ein Untersuchungsausschuss im Landtag die damaligen Vorgänge aufarbeiten.

Quelle:
KNA