Stellungnahme der deutschen Bischofskonferenz zur PID-Abstimmung

Nicht im Sinne der Kirche

Die Bischöfe bedauern die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik. Sie hatten sich im Vorfeld der Abstimmung für ein Verbot ohne Ausnahmen ausgesprochen. "Die Selektion von menschlichen Embryonen verstößt gegen das Achtungsgebot der Menschenwürde", mahnt der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Zollitsch.

 (DR)

Hier eine Stellungnahme der Bischofskonferenz:





"Mit 326 Stimmen wurde mehrheitlich ein Gesetz verabschiedet, welches die PID in begrenzten Fällen für nicht rechtswidrig erklärt. Wir deutschen Bischöfe hatten uns intensiv für ein klares Verbot der PID eingesetzt.





In Übereinstimmung mit den Ergebnissen der embryonalen Forschung geht die katholische Kirche davon aus, dass mit der Vereinigung von menschlicher Ei- und Samenzelle ein neues menschliches Leben entsteht. So sehr wir die Nöte von Eltern verstehen und den Wunsch nach einem gesunden Kind nachvollziehen können; die Selektion von menschlichen Embryonen verstößt gegen das Achtungsgebot der Menschenwürde, die jedem Menschen von Anbeginn zuteil ist.





Jeder Mensch ist einmalig als Person und Träger seiner unverfügbaren Würde, unabhängig von seinem Entwicklungsstand, seinen aktuellen Fähigkeiten, seinen Begabungen, Stärken, Schwächen oder seiner sozialen Stellung und zwar in allen Phasen seines Daseins.





Wir bedauern die heutige Entscheidung zur PID zutiefst, umso mehr drängen wir nun mit Nachdruck darauf, die im Gesetz erwähnten Ausnahmefälle, in denen die PID nicht rechtswidrig sein wird, eng zu umgrenzen, um die willkürliche Anwendung und die Gefahr einer immer weiteren Ausdehnung der Anwendungsfälle der PID auszuschließen. Das nun beschlossene Gesetz wirft neue Fragen auf. Beispielsweise ist nicht geklärt, ob den Eltern die bei der Untersuchung durch Zufall miterhobenen sogenannten Nebenbefunde (zum Beispiel das Geschlecht) mitgeteilt werden."