Staatsrechtler glaubt nicht an Kirchenfinanzierungs-Reform

"Niemand wird die Pandora-Büchse öffnen"

Trotz wachsender Kritik an der Kirchensteuer sieht der Frankfurter Staats- und Verfassungsrechtler Rudolf Steinberg kaum Perspektiven für tiefgreifende Reformen. Die Chancen seien "extrem gering", sagte der emeritierte Professor.

Symbolbild Geld und Kirche / © Julia Steinbrecht (KNA)
Symbolbild Geld und Kirche / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Steinberg sprach am Montagabend in Bremen bei einer Diskussion zur Zukunft der Finanzierung der beiden großen Kirchen in Deutschland. Er warnte aufgrund ihres Bedeutungsverlustes in der Gesellschaft und einer galoppierenden Erosion bei den Mitgliedszahlen seien die Kirchen "Kolosse auf tönernen Füßen". 

Kirchensteuer "entfremdet Kirche und Gläubige"

Laut der neuesten Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung sei die Kirchensteuer der wichtigste Austrittsgrund. "Sie entfremdet Kirche und Gläubige", sagte der Experte für staatskirchenrechtliche Fragen. Allerdings schätze ein großer Teil der Bevölkerung die soziale Arbeit der Kirchen. "Und diese Bedeutung wird in Zukunft noch steigen."

Niemand öffnet "Pandora-Büchse dieser Diskussion"

Bei der Wahrnehmung sozialer Aufgaben seien die Kirchen in der Finanzierung auf die Kirchensteuer angewiesen, räumte Steinberg ein. Das sei ein Dilemma.

Die Einführung alternativer Finanzierungsmodelle wie das der Kultursteuer nach italienischem Vorbild erfordere eine Änderung des Grundgesetzes und zuvor einen intensiven Diskurs in Politik und Gesellschaft, an dem von offizieller Seite trotz großem Reformbedarfs kein Interesse bestehe: "Niemand wird die Pandora-Büchse dieser Diskussion öffnen", so der emeritierte Professor für öffentliches Recht.

Kirchenfinanzen in Deutschland

In Deutschland haben die Kirchen das in der Verfassung verankerte Recht, von ihren Mitgliedern Abgaben (Kirchensteuern) zu erheben. Diese Steuer ist die wichtigste Finanzquelle zur Wahrnehmung kirchlicher Aufgaben in Seelsorge, Bildung und Sozialwesen. Die Höhe richtet sich in der Regel nach der Einkommenssteuer. Die Kirchensteuer wird vom Staat eingezogen; er erhält dafür rund drei Prozent des Gesamtaufkommens.

Was macht die Kirche mit den Kirchensteuern? / © Grzegorz Zdziarski (shutterstock)
Was macht die Kirche mit den Kirchensteuern? / © Grzegorz Zdziarski ( shutterstock )
Quelle:
KNA