Staatsanwaltschaft sieht keine Veruntreuung durch Goldenstein-Helferin

Ermittlungen eingestellt

Nach Prüfung von Zeugenaussagen und Unterlagen hat die Staatsanwaltschaft Salzburg Ermittlungen im Umfeld der Goldenstein-Nonnen eingestellt. Der Verdacht auf Missbrauch von Spendengeldern bestätigte sich nicht.

Schild "Privatgrundstück" am Einfahrtstor zum Schloss Goldenstein bei Salzburg (Österreich). Das Schloss Goldenstein gehört seit 2022 dem Erzbistum Salzburg und dem Augustiner Chorherrenstift Reichersberg / © Benedikt Heider (KNA)
Schild "Privatgrundstück" am Einfahrtstor zum Schloss Goldenstein bei Salzburg (Österreich). Das Schloss Goldenstein gehört seit 2022 dem Erzbistum Salzburg und dem Augustiner Chorherrenstift Reichersberg / © Benedikt Heider ( KNA )

Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat Veruntreuungs-Ermittlungen im Umfeld der drei betagten Nonnen von Goldenstein eingestellt. Es hätten sich keine ausreichenden Hinweise ergeben, dass Spendengelder zweckwidrig verwendet worden seien, sagte eine Sprecherin der Salzburger Staatsanwaltschaft der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Dienstag. 

Anzeige aus dem Umfeld der Ordensfrauen

Zuvor seien Zeugen und Beteiligte befragt worden, so die Sprecherin weiter. Auslöser des Verfahrens war eine Anzeige aus dem Umfeld der Ordensfrauen. Eine Bekannte hatte einer Helferin Unregelmäßigkeiten bei Spendengeldern in Höhe von rund 32.000 Euro vorgeworfen. Konkret stand der Verdacht im Raum, dass Gelder teilweise nicht auf ein vorgesehenes Treuhandkonto eingezahlt worden seien. 

Schwester Regina (v.l.n.r.), Schwester Bernadette und Schwester Rita im Kloster Goldenstein bei Salzburg (Österreich) / © Benedikt Heider (KNA)
Schwester Regina (v.l.n.r.), Schwester Bernadette und Schwester Rita im Kloster Goldenstein bei Salzburg (Österreich) / © Benedikt Heider ( KNA )

Die beschuldigte Helferin wies die Vorwürfe stets zurück. Sie bestritt, für Finanzangelegenheiten zuständig gewesen zu sein, und führte die Anschuldigungen auf interne Konflikte im Unterstützerkreis zurück. 

Entscheidung noch nicht rechtskräftig

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist noch nicht rechtskräftig. Die Anzeigestellerin kann innerhalb von 14 Tagen eine Begründung anfordern und anschließend einen Antrag auf Fortführung des Verfahrens stellen. Erst danach gilt das Verfahren als endgültig abgeschlossen. 

Der Fall der drei Klosterbesetzerinnen aus dem Kloster Goldenstein bei Salzburg hatte in den vergangenen Monaten international Aufmerksamkeit erregt. Die Nonnen waren nach einem Aufenthalt in einem Seniorenheim gegen den Willen ihres Ordensoberen in ihr früheres Kloster zurückgekehrt, das mittlerweile dem Erzbistum Salzburg und dem Stift Reichersberg gehört. 

Außenaufnahme des Klosters Goldenstein / © Chris Hofer/FRANZ NEUMAYR (dpa)
Außenaufnahme des Klosters Goldenstein / © Chris Hofer/FRANZ NEUMAYR ( dpa )

Ob ihr Verbleib dort auch kirchenrechtlich gedeckt ist, ist weiterhin offen; eine Entscheidung aus dem Vatikan wird erwartet. Zuletzt sorgten zudem ein Rechtsstreit um frühere Social-Media-Aktivitäten sowie eine Unterlassungsvereinbarung mit dem Betreiber eines Instagram-Kanals für Schlagzeilen. Seit einem Gerichtstermin Anfang März wird der zuvor zeitweise offline genommene Account "nonnen_goldenstein" nun unter dem neuen Namen "church_fluencer" weitergeführt. 

Quelle:
KNA