Die katholische spanische Bischofskonferenz zeigt sich besorgt über die von der sozialistischen Regierung geplante Abtreibungsreform. Es gebe den Trend, Abtreibung zu einem Recht zu erheben, sogar mit Verfassungsrang oder in Grundrechte-Charten, erklärten die Bischöfe am Montag zum "Tag des Lebens" am 25. März.
Spaniens sozialistischer Regierungschef Pedro Sánchez hatte vor einigen Monaten im Ministerrat eine Reform des Artikels 43 verabschiedet, die einen Anspruch auf Abtreibung als "Recht auf Gesundheitsschutz" anerkennt. Über den Gesetzentwurf wird derzeit im Parlament beraten.
Abtreibung als Grundrecht?
Zunächst wollte Sánchez Abtreibung als ein Grundrecht in der spanischen Verfassung verankern. Das hätte jedoch eine Mehrheit in beiden Kammern erfordert; im Senat hat aber die konservative Volkspartei, die diese Reform strikt ablehnt, eine absolute Mehrheit.
Auch die nun angestrebte vereinfachte Reform des Artikels 43 wird nicht leicht im Parlament durchzusetzen sein, da die Sozialisten nur einer Minderheitsregierung vorstehen.
Nach Auffassung der spanischen Bischofskonferenz kann Abtreibung "niemals ein Recht darstellen, da es kein Recht gibt, ein menschliches Leben zu beenden". In ihrer Botschaft betonen sie, dass der Schutz des Lebens nicht nur eine Glaubensfrage, sondern auch eine Frage der Vernunft und Wissenschaft sei. Weiter heißt es: "Die Biologie bestätigt einhellig, dass vom Moment der Befruchtung an ein lebender und eigenständiger menschlicher Organismus existiert."
Bereits in seiner Eröffnungsansprache bei der jüngsten Vollversammlung kritisierte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Bischof Luis Argüello, es könne im selben Krankenhaus vorkommen, dass eine Gruppe von Ärzten entschlossen sei, einen fünfeinhalb Monate alten Fötus zu retten, während eine andere Gruppe von Ärzten im Nebenzimmer einen gleichaltrigen Fötus absichtlich töte. Und wörtlich: "Wir leben in einer Gesellschaft, die unter einem schwerwiegenden biopolitischen Paradoxon leidet."
In der Erklärung der Bischöfe heißt es: "Diese moralische Widersprüchlichkeit ist ein Symptom für die Schwächung unserer Demokratie, die offenbar nicht in der Lage ist, die Schwächsten aller Lebewesen zu schützen: das ungeborene Leben."
Aktuell ist in Spanien Abtreibung bis zur 14. Woche ohne Angabe von Gründen möglich. Es gibt zudem Ausnahmen bis zur 22. Woche, wenn die Gesundheit der Frau gefährdet ist oder der Fötus schwere Fehlbildungen aufweist. Eine jüngste Reform senkte das Mindestalter für eine Abtreibung ohne elterliche Zustimmung auf 16 Jahre und schaffte die vorgeschriebene Bedenkzeit ab.