So lautet das Gebetsanliegen des Papstes für den März

Kirchliche Umkehr und Erneuerung

Papst Franziskus Gebetsanliegen für den März lädt ein, für diejenigen zu beten, die von Missbrauch in der Kirche betroffen sind. Doch er sagt auch: Beten allein genügt nicht im Umgang mit den Missbrauchsskandalen in der Kirche.

Autor/in:
Von Martin Maier SJ
Die Wahrheit über die Missbrauchsskandalen solle ans Licht kommen / © PHOTOCREO Michal Bednarek (shutterstock)
Die Wahrheit über die Missbrauchsskandalen solle ans Licht kommen / © PHOTOCREO Michal Bednarek ( shutterstock )

Der Refrain eines bekannten Liedes in Lateinamerika lautet: "Nein, nein, nein, Beten allein genügt nicht, es braucht viele Dinge mehr, um den Frieden zu erlangen." Das lässt sich übertragen auf die Gebetsmeinung von Papst Franziskus für den März: Beten allein genügt nicht im Umgang mit den Missbrauchsskandalen in der Kirche. Es geht darum, so der Papst, dass die Betroffenen eine konkrete Antwort auf ihren Schmerz und ihre Leiden finden. Wie muss diese konkrete Antwort aussehen?

Unabhängige Aufklärung

Das erste ist, dass die Wahrheit über die begangenen Verbrechen ans Licht gebracht wird, und zwar durch unabhängige Aufklärung. Aus der Arbeit der Wahrheitskommissionen in Südafrika und Lateinamerika ist bekannt, wie wichtig es ist, den Betroffenen so weit wie möglich Namen oder Stimme gegeben zu geben.

Der Philosoph Theodor W. Adorno hat es so ausgedrückt: "Das Bedürfnis, Leiden beredt werden zu lassen, ist Bedingung aller Wahrheit." Besonders beschämend an den Missbrauchsskandalen in der Kirche ist, dass in den Akten die Betroffenen kaum jemals vorkommen. Die Sorge der Verantwortlichen galt in vielen Fällen in erster Linie den Tätern, der Institution Kirche - und nicht den Opfern.

Schuldbekenntnis

Das zweite ist, dass Schuld bekannt und anerkannt wird. Papst Franziskus hat in seinem Brief an das Volk Gottes zu den Skandalen des sexuellen Missbrauchs im Jahr 2018 ein eindrückliches Schuldbekenntnis formuliert: "Mit Scham und Reue geben wir als Gemeinschaft der Kirche zu, dass wir nicht dort gestanden haben, wo wir eigentlich hätten stehen sollen und dass wir nicht rechtzeitig gehandelt haben, als wir den Umfang und die Schwere des Schadens erkannten, der sich in so vielen Menschenleben auswirkte. Wir haben die Kleinen vernachlässigt und allein gelassen."

Mit dieser Erkenntnis einhergehen muss, dass die Täter zur Rechenschaft gezogen und bestraft werden, und zwar sowohl nach staatlichem und kirchlichen Recht. Erlittenes Leid kann nicht "wiedergutgemacht", aber zumindest anerkannt werden. Deshalb ist in der Aufarbeitung des Missbrauchs von "Anerkennungszahlungen" die Rede.

Prävention

Das dritte ist, dass im Blick auf die Zukunft ist alles getan werden muss, um zu verhindern, dass sich solche Verbrechen wiederholen. Dabei geht es um Prävention und Schutz. Schulungen, wie Missbrauch aller Art vorgebeugt werden kann, müssen für alle in der Kirche Tätigen verpflichtend sein. Dazu gehört auch, alles nur Mögliche für den Schutz von Minderjährigen und Schutzbedürftigen in die Wege zu leiten.

Erneuerung

Die Missbrauchsskandale haben die Kirche in eine der tiefsten Krisen ihrer Geschichte gestürzt. Nur der Weg von Umkehr und Erneuerung kann aus der Krise herausführen: Das war 2019 der Ausgangspunkt für den Synodalen Weg der Kirche in Deutschland. Im Geist der Umkehr schließt Papst Franziskus seinen Brief an das Volk Gottes: "Der Heilige Geist schenke uns die Gnade der Umkehr und die innere Stärkung, damit wir unsere Reue angesichts dieser Verbrechen des Missbrauchs zum Ausdruck bringen können und unsere Entscheidung, sie mutig zu bekämpfen."

Was ist das Gebetsanliegen des Papstes?

Das Video vom Papst oder auch das Gebetsanliegen ist ein Projekt des Weltweiten Gebetsnetzwerks des Papstes. In kurzen Videos stellt Papst Franziskus seine monatlichen Gebetsanliegen vor, in denen es um die Herausforderungen der Menschheit und den Auftrag der Kirche geht. Auf Youtube können Gläubige dem Kanal "Das Video vom Papst" folgen. (DR)

Jeder darf eine Kerze für sein persönliches Gebetsanliegen anzünden. / © Franziska Strecker (NF)
Jeder darf eine Kerze für sein persönliches Gebetsanliegen anzünden. / © Franziska Strecker ( NF )
Quelle:
KNA