Seligsprechung bis Frühjahr 2009

Johannes Paul II. wird selig

Der Betreiber des Seligsprechungsverfahrens für Papst Johannes Paul II. (1978-2005), Monsignore Slawomir Oder, möchte das ehemalige Kirchenoberhaupt spätestens in einem Jahr zur Ehre der Altäre erhoben sehen. Er wünsche sich, dass die Seligsprechung "bis Ende Frühjahr 2009" erfolge, sagte Postulator Oder. Zugleich dementierte er Angaben des italienischen kirchlichen Pressedienstes SIR, dass dieser Zeitpunkt schon feststehe.

 (DR)

Die zuständige Heiligsprechungskongregation habe seine Akte über das Leben und Wirken des verstorbenen Papstes, die sogenannte Positio, angenommen, so Oder. Derzeit befinde sich das rund 2.500 Seiten umfassende Dokument im Druck. Die Hoffnung sei berechtigt, dass das Verfahren im kommenden Frühjahr abgeschlossen sei.

Der Präfekt der Heiligsprechungskongregation, Kardinal Jose Saraiva Martins, sagte KAI, es gebe keine Grundlage für irgendwelche Prognosen. Das Studium der Positio nehme Zeit in Anspruch. Martins befürwortete jedoch, dass der Papst aus Polen ohne Verzögerung zur Ehre der Altäre erhoben wird. Wörtlich sagte der portugiesische Kardinal: "Natürlich wollen wir alle und insbesondere ich, dass es zu der Seligsprechung so schnell wie möglich kommt."

Vierter Todestag
Wenn die Positio die Prüfung durch Expertengremien und den Rat der Kardinäle und Bischöfe in der Heiligsprechungskongregation besteht, wird ein entsprechendes Votum dem Papst vorgelegt. In Polen wurde spekuliert, ob Karol Wojtyla bereits zum 30. Jahrestag seiner Papstwahl am 16. Oktober zur Ehre der Altäre erhoben werden könnte. Zuletzt wird als Zeitpunkt vermehrt sein vierter Todestag, der 2. April 2009, genannt.

Offiziell hat der Vatikan das Seligsprechungsverfahren für Johannes Paul II. im Juni 2005 in Rom feierlich eröffnet. Es wurde zunächst parallel in Rom und in Krakau geführt. Beobachter erwarteten damals eine Prozessdauer von drei bis sechs Jahren. Das bislang kürzeste Verfahren der Neuzeit war das für Mutter Teresa von Kalkutta (1910-1997), die 2003 seliggesprochen wurde, nur sechs Jahre nach ihrem Tod.

Fünfjahresfrist
Das Kirchenrecht schreibt normalerweise eine Fünfjahresfrist zwischen dem Tod und dem Auftakt des Seligsprechungsverfahrens vor. Diese Frist setzte Papst Benedikt XVI. für seinen Vorgänger außer Kraft.
Schon wenige Wochen nach seinem Amtsantritt kündigte er überraschend an, der Seligsprechungsprozess könne unverzüglich beginnen.