Der Schweizer Kirchenrechtler Urs Brosi hat sich für digitale Priesterausweise ausgesprochen.
Er halte dies für eine "praktikable Form", um in einem schnellen Abgleich mit einem Zentralregister feststellen zu können, ob ein Geistlicher beispielsweise mit kirchlichen Sanktionen oder Einschränkungen im Umgang mit Minderjährigen belegt sei, sagte Brosi, Generalsekretär der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz, laut dem Portal kath.ch (Dienstag).
Für Auswärtstätigkeiten ein bischöfliches Beglaubigungsschreiben
Katholische Priester müssen bei Auswärtstätigkeiten ein bischöfliches Beglaubigungsschreiben vorlegen können, das sogenannte Celebret. Die Französische Bischofskonferenz hatte vor dem Hintergrund des Missbrauchsskandals bereits 2023 eine landesweite Datenbank und einen neuen Kleriker-Ausweis im Kreditkartenformat mit QR-Code eingeführt.
Charles Morerod, Vorsitzender der Schweizer Bischofskonferenz, beschloss unlängst, dieses Modell für sein Bistum Lausanne, Genf und Fribourg zu übernehmen. Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz in der Schweiz ist eine Organisationsform der Kirche in ihrer Rolle als Körperschaft des öffentlichen Rechts.