Schweizer Gerichtsurteil zu Glocken

Viertelstundenschlag bei Nacht darf bleiben

​Die Glocken der reformierten Kirche von Wädenswil in der Schweiz dürfen nachts weiterhin die Viertelstunden schlagen. Das entschied das Schweizer Bundesgericht in Lausanne und revidierte damit eine Entscheidung des Zürcher Verwaltungsgerichts.

Schweiz: Glockengeläut bei Nacht bleibt / © Andreas Dziewior
Schweiz: Glockengeläut bei Nacht bleibt / © Andreas Dziewior

Es hatte geurteilt, der Viertelstundenschlag solle zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr ausgesetzt werden, unter Beibehaltung des Stundenschlags. Geklagt hatte 2014 ein Ehepaar, das in Kirchennähe wohnt.

Das Bundesgericht wertete am Mittwoch die fest verwurzelte Tradition des Glockenschlags höher: "Es ist nicht davon auszugehen, dass sich durch die Einstellung der Viertelstundenschläge in der Nacht eine nennenswerte Verbesserung für die Betroffenen ergeben würde", heißt es in der Mitteilung des Bundesgerichts.

Außerdem hätten sich mehr als 2.000 Personen aus Wädenswil für die Beibehaltung des nächtlichen Glockengeläuts ausgesprochen. Insgesamt würde durch eine Einschränkung des Geläuts die Autonomie der Gemeinde in einem Bereich tangiert, für den das Bundesrecht keine Lärmgrenzwerte vorsehe.

Ehepaar verlangte nächtliche Pause

Auslöser des Glockenstreits war ein Ehepaar, das 2014 vom Wädenswiler Stadtrat verlangte, den Glockenschlag der Kirche zwischen 22.00 und 7.00 Uhr komplett einzustellen. Nach einer Ablehnung durch den Stadtrat verfügte ein Kantonsgericht eine Einstellung der Viertelstundenschläge im genannten Zeitrahmen, unter Beibehaltung der Stundenschläge. Die Stadt und die reformierte Kirchgemeinde Wädenswil erhoben dagegen Beschwerde.

Das Ehepaar stützte sich auf eine Studie der Universität ETH Zürich von 2011, nach der schon mehr als 40 Dezibel, das ist etwa so laut wie ein ruhiges Gespräch, den Schlaf beeinträchtigen könnten. Der Schall der Kirchglocken kam mit 43 Dezibel am Bett an.


Quelle:
KNA