Schweizer Bischöfe lehnen Liste mit Missbrauchstätern ab

Kein Pranger

Die katholischen Schweizer Bischöfe wollen keine Liste von Klerikern erstellen, denen sexueller Missbrauch angelastet wird. Gleichzeitig bat die Schweizer Bischofskonferenz am Mittwoch in Einsiedeln die Opfer sexuellen Missbrauchs durch Priester, Lehrer und Seelsorger um Vergebung.

 (DR)

Statt eines Registers setzen die Bischöfe auf Informationsaustausch. Sie wollen Anstellungen von Seelsorgern aus der Schweiz und dem Ausland nur noch akzeptieren, «wenn sie bei den bisherigen Vorgesetzten schriftlich und lückenlos über den Leumund des betreffenden Seelsorgers Auskunft erhalten haben».

Im Vorfeld der Sitzung der zwölf Bischöfe zum Thema sexuelle Übergriffe wurden in der katholischen Kirche Stimmen laut, die ein Register forderten. Dadurch sollten Wiederholungstaten vermieden werden und mögliche Ersttäter abgeschreckt werden. In den vergangenen Monaten waren auch in der Schweiz zahlreiche Fälle von sexuellem Missbrauch und physischer Gewalt in katholischen Einrichtungen vor allem gegen Minderjährige bekannt geworden. 2009 gingen bei den Diözesen Meldungen über 14 Täter und 15 Opfer ein.

In den ersten fünf Monaten 2010 wurden 72 Täter und 104 Opfer gemeldet. Die meisten Delikte wurden zwischen 1950 und 1990 begangen. Wie in Deutschland und anderen europäischen Ländern stürzten die Enthüllungen die katholische Kirche in eine schwere Krise.

Die Bischöfe erklärten, Einzelne seien schuldig geworden. Es sei aber auch Schuld aus unterlassener Hilfe und nicht gewagtem Widerspruch entstanden. Die Verantwortung dafür treffe die einzelnen Bischöfe jeweils unterschiedlich. Die Bischöfe betonten aber, dass sie in «gemeinsamen Verantwortung» gegenüber Gott stünden.

Ende März hatte die Bischofskonferenz in einer Erklärung festgehalten, ihre Mitglieder seien «beschämt und tief bestürzt» über die Vorgänge. Die Bischöfe hielten fest, dass sie bereits 2002 Richtlinien für den Umgang mit sexuellen Übergriffen erlassen hätten.
Danach sind die Fälle den staatlichen Behörden zu melden.

Die Bischofskonferenz räumte jetzt ein: «Der bisher gültige Text war zu wenig klar und eindeutig formuliert.» Er wurde an einigen Stellen präzisiert. Weiter hieß es: «Den Opfern muss Recht widerfahren und die Täter müssen zur Rechenschaft gezogen werden, auch wenn die Übergriffe lange Zeit zurückliegen und die Täter gestorben sind.»