Schwangerschaftstest auf Trisomie wird Kassenleistung

Kritik von katholischer Kirche

Nach jahrelangen Beratungen und ethischen Diskussionen werden die vorgeburtlichen Bluttests auf Trisomien ab diesem Freitag von den Krankenkassen bezahlt. Behindertenverbände und die katholische Kirche stehen dem kritisch gegenüber.

Symbolbild Bluttest / © Science Photo (shutterstock)

Der zuständige Bewertungsausschuss habe jetzt auch die Vergütung der ärztlichen Beratung zu den Tests beschlossen, berichtete das "Deutsche Ärzteblatt" am Freitag in Berlin. Damit beginne für viele werdende Eltern, aber auch Ärztinnen und Ärzte, eine neue Ära.

Bereits 2019 hatten der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen und das Bundesgesundheitsministerium prinzipiell grünes Licht für den Test gegeben. Er soll aber nur "in begründeten Einzelfällen bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken" durchgeführt werden, hieß es. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist eine intensive ärztliche Beratung.

Katholische Kirche übt Kritik

Bei den seit 2012 in Deutschland angebotenen, nicht-invasiven Pränataltests werden ab der zehnten Schwangerschaftswoche Erbgutbestandteile des Kindes aus dem Blut der Schwangeren isoliert und auf Gendefekte wie Trisomie 21, aber auch 18 und 13 untersucht.

Eine Frau mit einem Schwangerschaftstest / © leoanna (shutterstock)
Eine Frau mit einem Schwangerschaftstest / © leoanna ( shutterstock )

Befürworter bezeichnen die Tests als zuverlässig und sicher; bei invasiven Tests komme es dagegen immer wieder zu Fehlgeburten.

Behindertenverbände und die katholische Kirche stehen den Tests dagegen kritisch gegenüber. Sie beförderten eine "besorgniserregende Tendenz in Richtung einer regelmäßigen Selektion", so die Deutsche Bischofskonferenz. Auf die Feststellung des "unerwünschten Merkmals" Trisomie erfolge zumeist der Abbruch der Schwangerschaft. Bereits jetzt führten rund 90 Prozent der Trisomie-Verdachtsfälle zum Tod des Embryos.

Das Stichwort: Vorgeburtliche Bluttests auf Trisomien

Ab 1. Juli 2022 bezahlen die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen einen vorgeburtlichen Bluttest auf Trisomien wie das Down-Syndrom (Trisomie 21). Hintergrund ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, der über Kassenleistungen entscheidet.

Demnach werden die Kosten in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung übernommen, bisher mussten diese privat getragen werden.

Symbolbild Bluttest / © Alex Traksel (shutterstock)
Quelle:
KNA