Schüler dürfen ihre Lehrer im Internet benoten - GEW gegen Internetmobbing

Spickmich erfolgreich

Die Benotung von Lehrern im Internet bleibt erlaubt. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln am Dienstag. Der 15. Zivilsenat wies nach Angaben eines Sprechers die Berufung einer Gymnasiallehrerin aus Neukirchen-Vluyn zurück, die den Kölner Betreibern des Internetforums "Spickmich.de" per einstweiliger Verfügung verbieten lassen wollte, sie betreffende Daten und Benotungen auf dieser Internetseite zu veröffentlichen.

 (DR)

Auf "Spickmich.de" können Schüler ihre Lehrer zu verschiedenen Kategorien benoten, etwa zu "fachlich kompetent", "gut vorbereitet", "faire Noten", aber auch zu "cool und witzig", "menschlich" oder "beliebt". Die klagende Lehrerin hatte im Gesamtergebnis die Note 4,3 erhalten, worauf sie eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung ihres Namens und der von ihr unterrichteten Fächer beantragte.

Meinungsfreiheit vor Persönlichkeitsrechten
Wie schon die Richter der ersten Instanz sah auch der 15. Zivilsenat die Benotung von Lehrern letztlich vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung als gedeckt an. Im Rahmen der gebotenen Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und den Persönlichkeitsrechten der Lehrerin ergebe sich im Ergebnis kein unzulässiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Gymnasiallehrerin.

Ein weiteres Rechtsmittel gegen das Urteil, das im einstweiligen Verfügungsverfahren erging, ist nach Angaben des Gerichtssprechers nicht gegeben. Der Streit zwischen den Parteien gehe allerdings im sogenannten Hauptsacheverfahren weiter. Die Lehrerin habe bereits eine entsprechende Unterlassungsklage beim Landgericht Köln eingereicht, über die Anfang des kommenden Jahres verhandelt werden soll.

Unterstützung erhält die Klägerin von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Im Interesse der betroffenen Lehrkräfte will die GEW nach eigenen Angaben versuchen, die "rechtlichen Handlungsmöglichkeiten gegen Internetmobbing" voll auszuschöpfen.