Salzburger Erzbischof Lackner neuer Vorsitzender in Österreich

Schönborns Nachfolger gefunden

Der Salzburger Erzbischof Franz Lackner ist neuer Vorsitzender der Österreichischen Bischofskonferenz. Er folgt auf den Wiener Kardinal Christoph Schönborn, der das Amt nach 22 Jahren aus Altersgründen abgab.

Erzbischof Franz Lackner / © Paul Wuthe/kathpress (KNA)
Erzbischof Franz Lackner / © Paul Wuthe/kathpress ( KNA )

Lackner (63) war schon in den vergangenen fünf Jahren Schönborns (75) Stellvertreter in der Bischofskonferenz. Die Wahl auf sechs Jahre erfolgte am Dienstag bei der Vollversammlung der österreichischen Bischöfe in Mariazell. Lackners Stellvertreter im Vorsitz wird der Linzer Bischof Manfred Scheuer (64).

Mit dieser personellen Weichenstellung endet die lange Ära Schönborn an der Spitze der Bischofskonferenz. 1998 hatte der Wiener Erzbischof vom damaligen Grazer Bischof Johann Weber den Vorsitz der Bischöfe übernommen. Zuletzt war Schönborn im November 2016 für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt worden.

Kirchenrechtlich kein "Oberbischof"

Der Vorsitzende der Bischofskonferenz ist kirchenrechtlich gesehen kein "Oberbischof". Er hat keine Befugnisse, in die Kompetenz der einzelnen Bischöfe einzugreifen. Formal ist er nur auf sechs Jahre Vorsitzender eines Gremiums mit wenigen Eigenkompetenzen.

Einstimmig können die Diözesanbischöfe aber die Themenbereiche ausdehnen, die sie landesweit verbindlich regeln wollen, was zuletzt in der Corona-Krise der Fall war.

Der Vorsitzende ist nach innen Moderator unter den Bischöfen; gleichzeitig ist er nach außen Stimme und Gesicht des österreichischen Episkopats. Weil zu seinen Kompetenzen auch die Beziehungen zwischen Kirche und Staat gehören, hat der jeweilige Vorsitzende tatsächlich großes Gewicht in der österreichischen Kirche.

Österreichische Bischofskonferenz

Die Österreichische Bischofskonferenz ist der Zusammenschluss der Bischöfe der österreichischen Diözesen, der mit Gutheißung des Apostolischen Stuhles errichtet ist. Ihre Aufgaben sind das Studium und die Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, die gegenseitige Beratung und notwendige Koordinierung der kirchlichen Arbeit, der gemeinsame Erlass von Entscheidungen sowie die Pflege der Verbindungen zu anderen Bischofskonferenzen.

Grundlagen für diese Aufgaben sind die Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils, hier insbesondere das Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe (Nr. 37-38), das Kirchliche Gesetzbuch (insbesondere die Canones 447-459 des Codex Iuris Canonici) aus dem Jahr 1983 sowie die Statuten der Österreichischen Bischofskonferenz aus dem Jahr 2005.

 


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