Österreichs Bischofskonferenz und ihre Vorsitzenden

Schönborn mit 22 Jahren Rekordhalter - nach Kardinal König

Nach 22 Jahren gibt der Wiener Kardinal Schönborn sein Amt an der Spitze der Österreichischen Bischofskonferenz ab. Nur einer seiner Vorgänger amtierte länger. Ein Überblick über Österreichs Bischofskonferenz und ihre Vorsitzenden.

Autor/in:
Paul Wuthe
Bischöfe mit gefalteten Händen und Brustkreuz / © Julia Steinbrecht (KNA)
Bischöfe mit gefalteten Händen und Brustkreuz / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Gemessen am 2.000-jährigen Bestehen der Kirche sind Bischofskonferenzen recht junge Institutionen: Erst seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) wurden sie in der katholischen Weltkirche verpflichtend eingeführt und umfassen dabei meist die Bischöfe eines Staates. Damit ist die Österreichische Bischofskonferenz eine der ältesten weltweit; ihre Gründung reicht zurück in die Habsburgermonarchie.

Bereits 1849 fand die erste Versammlung der (alt)österreichischen Bischöfe in Wien statt. Einberufen wurde sie vom damaligen Innenminister Franz Graf Stadion. Was damals provisorischen Charakter hatte und meist nur anlassbezogen stattfand, hat sich seither verstetigt. Gemäß den seit 2005 geltenden Statuten tritt die Vollversammlung der Bischofskonferenz immer im Frühjahr, Sommer und Herbst zusammen. Ihre Hauptaufgabe ist die Koordinierung der kirchlichen Arbeit.

Wichtige gesellschaftliche und politische Rolle

Dazu kann die Bischofskonferenz auch rechtliche Normen erlassen und unter bestimmten Bedingungen lehrmäßige Aussagen treffen. Auch kommt ihr eine wichtige gesellschaftliche und politische Rolle als Gegenüber zum Staat auf nationaler Ebene zu. Das zeigt sich etwa in regelmäßigen Stellungnahmen der Bischofskonferenz im Rahmen der Gesetzesbegutachtung.

Der Vollversammlung gehören alle Diözesanbischöfe, der Militärbischof, die Weihbischöfe, der Territorialabt von Wettingen-Mehrerau sowie Koadjutoren, Apostolische Administratoren oder Diözesanadministratoren an. Der Vorsitzende muss aus dem Kreis der neun Diözesanbischöfe gewählt werden. Seit Juni 1998 ist das der Wiener Kardinal Christoph Schönborn; er gibt das Amt nach 22 Jahren bei der am Montag beginnenden Vollversammlung (15. bis 18. Juni) ab.

Vorsitzender kein "Oberbischof"

Der Vorsitzende ist kirchenrechtlich gesehen kein "Oberbischof" - und hat daher auch keine Befugnis, in die vom Kirchenrecht geregelte Kompetenz der Diözesanbischöfe einzugreifen. Formal ist er nur ein auf sechs Jahre gewählter Vorsitzender eines Gremiums, das nur wenige Eigenkompetenzen hat. Freiwillig und einstimmig können die Diözesanbischöfe aber die Themenbereiche ausdehnen, die sie landesweit verbindlich regeln wollen.

Nach innen ist der Vorsitzende eine Art Moderator, nach außen Stimme und Gesicht der österreichischen Bischöfe. Weil zu seinen Aufgaben auch die Beziehungen zwischen Kirche und Staat gehören, hat er real ein recht großes Gewicht in Österreichs Kirche. Dies umso mehr, wenn es sich wie bei Schönborn um den Erzbischof einer der größten Diözesen Europas handelt.

Bisherige Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz

Mit seinen 22 Jahren an der Spitze der Bischofskonferenz hat Schönborn die zweitlängste Amtszeit aller Vorsitzenden in der Zweiten Republik. Nur Kardinal Franz König (1905-2004) war länger Vorsitzender: von 1959 bis 1985. Dessen Vorgänger in Wien, Kardinal Theodor Innitzer, stand von 1933 bis 1955 an der Spitze der Bischofskonferenz, ihm folgte von 1955 bis 1959 Andreas Rohracher, Erzbischof von Salzburg und damit sogenannter Primas Germaniae; ebenso wie Karl Berg, der das Gremium nach Königs Emeritierung von 1985 bis 1989 leitete.

Ihm folgte der Wiener Kardinal Hans Hermann Groer, der im März 1995 - nach Bekanntwerden von Missbrauchsvorwürfen - vom Grazer Diözesanbischof Johann Weber an der Spitze des Episkopats abgelöst wurde. Bei einer außerordentlichen Vollversammlung im Juni 1998 gab Weber für viele überraschend den Vorsitz ab - und der damals erst kürzlich zum Kardinal erhobene Wiener Erzbischof Schönborn übernahm.

Ein Vergleich nach Länge der Amtszeiten ist freilich nur eingeschränkt zulässig, da sich die Bedingungen inzwischen geändert haben. So sahen die alten Statuten vor, dass der jeweils Ranghöchste den Vorsitz innehatte. Somit stand automatisch und ohne Wahl ein Kardinal beziehungsweise der ranghöchste Erzbischof an der Spitze des österreichischen Episkopats. Bei Schönborns Wahl 1998 galt diese Regel nicht mehr; ihm kann nur ein Diözesanbischof folgen. Vor diesem Hintergrund ist klar, dass der von Schönborn aufgestellte Rekordvorsitz von ununterbrochenen 22 Jahren wohl noch ziemlich lange Bestand haben wird.


Quelle:
KNA
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