Staatsanwalt Schai Nitzan erließ laut der Tageszeitung "Jerusalem Post" (Dienstag) eine neue Vorschrift, die eine Strafverfolgung von Männern und Frauen vorsieht, die sich trotz Anordnung des Rabbinergerichts weigern, in eine Scheidung einzuwilligen. Im Fall der Verurteilung drohen Haftstrafen. Nitzan begründete den Schritt mit der Diskriminierung von Frauen; diese würden durch die Scheidungsverweigerung ihrer Männer in ihren Grundrechten verletzt. Die neue Regelung solle potenzielle Verweigerer abschrecken.
Nach Angaben von Aktivistengruppen ist der Anteil von scheidungsverweigernden Männern höher als der von Frauen. In einzelnen Fällen erteilen Rabbinergerichte Männern einen Dispens zur Wiederheirat, wenn die frühere Ehefrau die Scheidung nicht akzeptiert.
Kaum spürbare Auswirkungen
Frauenrechtsgruppen begrüßten den Schritt laut Bericht, betonten jedoch, dass dieser kaum spürbare Auswirkungen haben werde, da Rabbinergerichte nur selten eine solche Anordnung zur Einwilligung in die Scheidung aussprächen.
Nach jüdischem Religionsrecht wird eine Scheidung nur dann gültig, wenn der Mann der Frau einen Scheidungsbrief ausstellt und die Frau einwilligt. Höchste Autorität in Fragen des jüdischen Rechts ist das israelische Oberrabbinat, in dessen Jurisdiktion auch Personenstandsfragen wie Eheschließungen, Scheidungen und Konversionen fallen.