Sachsen-Anhalt will Bestattungen ohne Sarg erlauben

Widerspruchsrecht inklusive

Gute Aussichten für jüdische und muslimische Gläubige. Entsprechend ihrer Tradition können in Sachsen-Anhalt bald Bestattungen ohne Sarg, sondern mit einem Leichentuch stattfinden. Dies sieht ein neuer Bestattungsgesetzentwurf vor.

Jüdischer Friedhof / © Harald Oppitz (KNA)
Jüdischer Friedhof / © Harald Oppitz ( KNA )

Diesen hat die Landesregierung am Dienstag in Magdeburg verabschiedet. Sie bringt die Gesetzesnovelle nun in den Landtag ein, damit sie 2024 in Kraft treten kann. In allen Bundesländern bis auf Sachsen und Sachsen-Anhalt wurden bereits Ausnahmen von der Sargpflicht zugelassen.

Die Neufassung des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen solle die zunehmende kulturelle Vielfalt berücksichtigen, erklärte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Dies erfolge, indem die Tuchbestattung zugelassen und der Sargzwang aufgehoben werde. Die Änderung des Bestattungsrechts sei ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags und solle der Vielfalt der Religionen gerecht werden.

Nach Angaben der Staatskanzlei sollen die Friedhofsträger in begründeten Fällen ein Widerspruchsrecht gegen eine Bestattung in Tüchern erhalten. Betreffen könne dies etwa kirchliche Friedhofsträger oder den Fall, dass Bodenbeschaffenheiten gegen eine Tuchbestattung sprächen. Gesetzlich geregelt wird nun auch eine Pflicht zur Bestattung von "Sternenkindern".

Würdevoller Umgang mit dem Tod von Kindern

Kinder, die vor oder bei der Geburt gestorben sind, sollen von den Einrichtungen zu bestatten sein, in denen die Geburt stattfand, falls kein Elternteil von seinem Bestattungsrecht Gebrauch macht. Damit werde die bestehende Praxis gesetzlich geregelt und ein würdevoller Umgang sichergestellt, so die Staatskanzlei.

Nach deren Angaben soll künftig überdies vor jeder Bestattung verpflichtend eine zweite Leichenschau durch einen spezialisierten Arzt erfolgen. Damit setze Sachsen-Anhalt als eines der ersten Bundesländer eine Forderung der Strafverfolgungsbehörden um.

Gesetzlich verankert werde überdies ein Verbot von Grabmalen aus Natursteinen, an deren Herstellungsprozess Kinder mitgewirkt haben könnten. Auch soll die Beisetzungsfrist von Urnen auf sechs Monate verlängert werden. Soldatinnen und Soldaten, die bei einem Auslandseinsatz der Bundeswehr starben und ein Ehrengrab erhielten, sollen ab 2034 ein dauerhaftes Ruherecht erhalten.

Kirchliche Bestattungen laut Verein unter 50 Prozent gesunken

Der Anteil kirchlicher Bestattungen ist bundesweit erstmals unter 50 Prozent gesunken. Das ergab eine Auswertung der Verbraucherinitiative Bestattungskultur. 2020 wurden demnach in Deutschland 489.664 Bestattungen (49,7 Prozent) katholisch oder evangelisch begleitet. Im Jahr 2000 machte der Anteil kirchlicher Begräbnisse noch 71,5 Prozent aus.

Beerdigungssymbole: Weiße Lilie und Kerzen (shutterstock)
Beerdigungssymbole: Weiße Lilie und Kerzen / ( shutterstock )
Quelle:
KNA