Runder Tisch zu Kindesmissbrauch schafft Eckpunkte für Gesetzesänderung

Verjährung erst nach 30 Jahren

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will die Verjährungsfrist für Entschädigungen von Missbrauchsopfern auf 30 Jahre verlängern. Sie legte am Mittwoch in Berlin in der Justiz-Arbeitsgruppe des Runden Tisches zu Kindesmissbrauch Eckpunkte für eine Gesetzesänderung vor.

 (DR)

Daneben machte das Ministerium Vorschläge für die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden bei sexuellem Missbrauch. Bis September will die Arbeitsgruppe die Eckpunkte präzisieren und sie bei der nächsten Sitzung des Runden Tisches am 30. September verabschieden.

Um die Rechte der Opfer zu stärken, soll die zivilrechtliche Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche wegen sexuellen Missbrauchs von drei auf 30 Jahre heraufgesetzt werden. Diese Frist sei die längste zivilrechtliche Verjährungsfrist, so das Justizministerium. Damit könnten die Opfer auch zunächst ein Strafverfahren abwarten, bevor sie ihre Ansprüche einklagen. Die neue Verjährungsfrist soll für alle Ansprüche gelten, die zum Zeitpunkt der Einführung der neuen Frist noch nicht verjährt sind.

Meldung schon bei Verdacht
Darüber hinaus schlug Leutheusser-Schnarrenberger vor, die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten, wenn Tatsachen bekannt würden, die den Verdacht auf einschlägige Straftaten begründen könnten. Die Prüfung dieser Tatsachen obliege dann den Behörden. Nur sie könnten den Sachverhalt objektiv aufklären, erläuterte die Ministerin.

Nachdem im Frühjahr immer mehr Missbrauchsfälle in Schulen bekannt geworden waren, hatte die Bundesregierung am 23. April erstmals den Runden Tisch einberufen. Das Gremium mit 60 Teilnehmern aus Bund, Ländern, Kommunen, Kirchen, Wissenschaft und Verbänden wird von Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesfamilienministerin Kristina Schröder und Bundesbildungsministerin Annette Schavan (beide CDU) geleitet.

Bei der konstituierenden Sitzung wurden drei Arbeitsgruppen vereinbart. Die Arbeitsgruppe unter Leitung von Schröder beschäftigt sich mit der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle und der Prävention. In der Justiz-Arbeitsgruppe stehen Fragen der Verjährung, Entschädigung und strafrechtlichen Ermittlung im Mittelpunkt. Schavan leitet eine Arbeitsgruppe zu den Themen Forschung sowie Lehrer- und Medizinerausbildung. Diese Arbeitsgruppe will im Oktober erneut tagen.