Vatikanische Leitplanken für Pfarrei-Reformen

Rom begrenzt mögliche Leitungsaufgaben von Laien

Am Pfarrer führt nichts vorbei: Ein überraschend veröffentlichtes Dokument der vatikanischen Kleruskongregation greift in den Reformprozess einiger Bistümer nördlich der Alpen ein - ohne sie beim Namen zu nennen.

Autor/in:
Burkhard Jürgens
Blick auf den Petersdom / © STLJB (shutterstock)

Der katholischen Kirche mangelt es vielerorts an Gläubigen, Geld und Priestern. Vor diesem Hintergrund arbeiten Bistümer wie Trier, Freiburg oder Osnabrück an Reformen, um die Ortskirche für magere Zeiten zu rüsten. Mehr Leitungsbefugnisse für Laien spielen dabei eine Schlüsselrolle. Mitten in diese Überlegungen stößt jetzt der Vatikan mit einem umfangreichen Schreiben zur Organisation und Leitung von Pfarreien. Die diözesanen Initiativen bremst Rom damit auf weltkirchlicher Ebene erst einmal aus.

Das am Montag unangekündigt und ohne Pressekonferenz veröffentlichte Dokument stammt von der Kleruskongregation und trägt den Titel "Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde im Dienst an der missionarischen Sendung der Kirche". Als Anlass nennt der Vatikan just jene Strukturreformen, die "wegen tiefgehender sozialer und kultureller Veränderungen in nicht wenigen Diözesen vorbereitet werden oder durchgeführt worden sind".

Wunsch nach mehr Evangelisierung

Einen weiteren Hintergrund bildet erkennbar die Forderung von Papst Franziskus, die "Evangelisierung" in die Mitte zu rücken und die Kirche mit Hilfe aller Ressourcen attraktiv und zukunftsfest zu machen. Das Handicap des Textes aus der Kleruskongregation ist dabei, dass er nicht als zukunftsweisendes und Kreativität förderndes Leitbild verfasst ist, sondern als "Instruktion" - das heißt eine Art Verwaltungsanweisung auf der Grundlage geltender Rechtsnormen.

Die Instruktion mahnt, eine "Klerikalisierung der Pastoral" zu überwinden. Sie zitiert auch aus dem "Brief an das pilgernde Gottesvolk in Chile", mit dem Franziskus im Mai 2018 nach dem Missbrauchsskandal eine grundlegende Erneuerung der Kirche unter Einbindung der Laien anmahnte - gegen einen "Klerikalismus", der das Wirken des Geistes im Gottesvolk "immer kontrollieren und bremsen" wolle.

Pfarrer bleibt im Mittelpunkt

Aus Sicht der Kleruskongregation, die ihr Dokument mit Billigung des Papstes veröffentlichte, bleibt allerdings die Rolle des Pfarrers unumstößlich. Er ist der "eigene Hirte der ihm übertragenen Pfarrei", und die Gemeindeleitung bleibt zwingend an das Sakrament der Priesterweihe gebunden. Die Instruktion dringt sogar darauf, dass Bezeichnungen für Aufgaben, die Laien ausüben, nicht den "wesentlichen Unterschied" zwischen Getauften und Priestern "verdunkeln".

Laien dürfen "auch nicht im Falle des Priestermangels" den Titel oder Funktionen eines Pfarrers annehmen. Zwar können als außerordentliche Maßnahme Nichtpriester "an der Ausübung der Hirtensorge einer Pfarrei beteiligt" werden; auf Namen wie "Leitungsteam" ist jedoch zu verzichten. Das Predigtverbot für Laien in Eucharistiefeiern wird eingeschärft, und vom Pastoralrat als Beratungsgremium ist jeder Anschein von Leitungskompetenz fernzuhalten.

Pfarrer gegenüber Bischöfen gestärkt

In einigen Punkten stärkt die Instruktion den Stand von Pfarrern gegenüber ihren Bischöfen. So wird bei Pfarreizusammenschlüssen verlangt, dass der Bischof die Maßnahme jeweils einzeln und sachlich begründet - eine pauschale Neuordnung der Pfarreienlandschaft, wie sie jüngst etwa in Trier versucht wurde, ist damit unmöglich. Geistliche, denen eine Herabstufung oder Entpflichtung droht, können laut eines Begleitschreibens der Kleruskongregation darauf pochen, dass ihre Ansprüche "nicht mit der Berufung auf unumgängliche Reformnotwendigkeiten oder gar mit dem Verweis auf den priesterlichen Gehorsam abgetan" werden können.

Priestermangel, die Finanzlage und Mitgliederschwund allein sind für den Vatikan keine zureichenden Gründe für einen Strukturrückbau. Das gilt auch vor der Frage, ob nicht mehr benötigte Kirchen umgenutzt werden sollten. Apropos wirtschaftliche Ressourcen: Eine jährliche Rechnungslegung des Vermögensverwaltungsrats wird mehr vorgeschlagen denn vorgeschrieben. Die wirtschaftliche Verantwortung für das Vermögen liegt beim Pfarrer; so etwas wie eine Rechenschaftspflicht gegenüber der Gemeinde gibt es für ihn laut der Instruktion nicht.

Als Dokument der Kleruskongregation legt die Instruktion besonderes Gewicht auf die Rolle des Priesters. Den Laien sind von 124 Artikeln ganze zwei gewidmet.


Quelle:
KNA