Erzbistum Krakau erlässt neue Vorschriften zum Kinderschutz

"Risiko eines Unrechts beseitigen"

Der Krakauer Erzbischof Marek Jedraszewski will mit einem umfangreichen Regelwerk Kinder, Jugendliche und hilfsbedürftige Personen besser schützen. Die 23 Regeln mit teils vielen Unterpunkten treten am 1. Januar in Kraft.

Kinderschutz / © Britta Pedersen (dpa)
Kinderschutz / © Britta Pedersen ( dpa )

Demnach sei es künftig etwa "untersagt, Minderjährige in die Wohnung von Geistlichen einzuladen und dort zu empfangen", es sei denn deren Eltern oder Erziehungsberechtigte sind dabei oder das Treffen hat einen sonstigen familiären Charakter.

Reaktion auf Missbrauchsfälle in der Kirche

Die Regeln haben das Ziel, "das Risiko eines absichtlichen oder zufälligen Unrechts in Beziehungen zwischen Mitgliedern der Erzdiözese Krakau zu beseitigen", heißt es in der Einführung des Dokuments. Die Vorschriften gingen mit den Leitlinien der Polnischen Bischofskonferenz zur Prävention von sexuellem Missbrauch von Minderjährigen und Menschen mit Behinderungen konform.

Das Dekret des Erzbischofs trägt den Titel: "Regel zur Achtung der Würde und des persönlichen Wohls der Nächsten, insbesondere der Kinder und Jugendlichen sowie hilfsbedürftigen Personen". Es ist eines der ersten derartigen Dokumente einer polnischen Diözese.


Quelle:
KNA