Richter und Mönch Eucharius macht einen besonderen Spagat

"Ich bin ein einziger Mensch"

Für ihn ist es ganz normal, für andere klingt es exotisch. Eucharius Wingenfeld ist Richter am Amtsgericht und zeitgleich Mönch bei den Benediktinern. In Glaubenskonflikte kommt er aber nicht. Ein Besuch im Kloster und Gerichtssaal.

Autor/in:
Birgit Reichert
Mönch Eucharius Wingenfeld steht in der Benediktinerabtei St. Matthias / © Harald Tittel (dpa)
Mönch Eucharius Wingenfeld steht in der Benediktinerabtei St. Matthias / © Harald Tittel ( dpa )

Er ist der einzige Richter in Deutschland, der in einer Zelle wohnt. In einer klösterlichen Zelle. Sein privater Schlaf- und Wohnraum liegt hinter den Mauern im Kloster St. Matthias in Trier. Denn Eucharius Wingenfeld ist Mönch.

Gegen 5 Uhr morgens steht er auf, betet erst alleine, dann mit zehn Mitbrüdern im Morgengottesdienst. Frühstück im Stehen, ein Blick in die Zeitung, ein Gang zur Klosterverwaltung. Dann zieht er den Mönchs-Habit aus und fährt in Zivil mit dem Bus der Linie 3 ins Amtsgericht.

Zivilrichter in Trier

"Ich bin leidenschaftlich gern Richter", sagt Wingenfeld. Seit fast 35 Jahren ist er das schon. Und zwar Zivilrichter. "Ich habe früh Freude am Zivilrecht gefunden." Einen Mönch als Strafrichter hätten sich manche seiner Vorgesetzten damals auch schlecht vorstellen können. In Zivilsachen gehe es um Konflikte - und so "christlich gesagt, um Versöhnung", sagt er. "So habe ich meinen Dienst als Richter immer verstanden: Versöhnungsarbeit."

Richter Eucharius Wingenfeld sitzt im Gerichtssaal des Amtsgerichts Trier / © Harald Tittel (dpa)
Richter Eucharius Wingenfeld sitzt im Gerichtssaal des Amtsgerichts Trier / © Harald Tittel ( dpa )

In Verhandlungen im Saal 56 tobt vor dem 65-Jährigen, dann in schwarzer Robe, das pralle Leben: Streit um Autokauf und -reparatur, Streit um Wohnung, Mieten und Wohnungsräumung, Streit mit dem Nachbarn. Oft sei gerade beim Nachbarstreit und beim Erbstreit - er ist auch Nachlassrichter - "der Streitgegenstand im Rechtssinne nicht identisch mit dem tatsächlichen Konfliktstoff". Es gebe zwei Ebenen: eine Beziehungsebene und einen sachliche Ebene, meint er.

"Wenn man herausbekommt, wer wen beleidigt und wem auf den Fuß getreten hat, dann hat man die Sachfrage ganz schnell geklärt." Sternstunden als Richter erlebe er, wenn er so lange "drangeblieben" sei, "bis die wirklichen Probleme auf dem Tisch waren". Aber er muss auch Menschen, die monatelange keine Miete zahlen, zur Räumung verurteilen: "Das ist etwas, was mir immer wieder schwerfällt."

Mittagsgebet im Habit

Wenn Wingenfeld am Mittag wieder zu Hause ist, im Kloster also, dann schlüpft er fürs Mittagsgebet um 12.30 Uhr wieder in den Habit: "Es verändert sich etwas in mir, wenn ich dann in der Kirche sitze", sagt er. Und: "Für den Job ist das Beten unglaublich hilfreich, weil es mich immer wieder aus der Hektik holt." Am Nachmittag loggt er sich dann im Kloster wieder in seine elektronischen Akten ein.

Mönch Eucharius Wingenfeld steht im Kreuzgang der Benediktinerabtei St. Matthias / © Harald Tittel (dpa)
Mönch Eucharius Wingenfeld steht im Kreuzgang der Benediktinerabtei St. Matthias / © Harald Tittel ( dpa )

Als 16-Jähriger war Wingenfeld, im hessischen Fulda als Sohn eines Strafrichters geboren und in Seligenstadt "christlich sozialisiert", erstmals bei einem Schulausflug ins Kloster St. Matthias gekommen, einer Wallfahrtskirche mit dem Grab des Apostels Matthias und einer mehr als 1700 Jahre alten Geschichte.

Nach sechs Semestern Jurastudium begann er 1981 ein Noviziat bei den Benediktinern. Dann machte er sein erstes Staatsexamen. 1985 legte er die feierliche Profess ab: "Ich habe mich also entschieden, für immer in dieser Gemeinschaft zu bleiben." Und im November 1988 wurde er Richter. "Das war keineswegs alles selbstverständlich", sagt Bruder Eucharius.

Im Noviziat habe er "den Glauben an Gott verloren" und jeden Gottesdienst im Stillen mit den Worten begonnen: "Für den Fall, dass es Dich gibt, o Gott, komm mir zu Hilfe." Er habe "das ganze Fundament neu aufgebaut, das war nicht gradlinig". Drei Sätze, die er damals formuliert habe, die Gott ihm zusage, tragen ihn bis heute in seinem Glauben: "Es ist gut, dass es dich gibt. Habe keine Angst, ich bin bei dir. Und: Es wird alles gut werden."

Er habe "keinen Tag bereut, den ich hier gelebt habe". Die Mitbrüder im Alter 43 bis 91 Jahren seien seine Familie. Der Richter und der Mönch, das seien nicht zwei Leben, sondern eines, sagt Wingenfeld.

"Ich bin ein einziger Mensch. Ich habe nicht das Gefühl, das ich da einen Hebel umlegen muss." Der Beruf helfe ihm, seinen Auftrag als Christ zu leben: Nämlich die Erfahrung, dass Gott die Menschen liebt, weiterzuschenken. Natürlich müsse der Benediktiner beten und arbeiten ("ora et labora"). Aber die Benediktsregel gebe vor allem die Anweisung: "Alle Menschen ehren. Das ist für mich die oberste Maxime im Umgang mit Menschen."

Am Anfang ein Exot

Albrecht Keimburg, Direktor des Amtsgerichts Trier, sagt: "Eucharius ist ein hochgeschätzter Kollege." Mit seinem "sehr zugewandten und ausgleichenden Charakter" sei er im Team sehr beliebt. "Für uns ist er der Eucharius. Diese Akzeptanz seines Mönchsseins wird dadurch in unseren Betrieb hier reingetragen, dass ihn alle Eucharius nennen und sich nichts dabei denken", sagt Keimburg.

Wingenfeld sagt, im Gericht mache er viele Erfahrungen: "Das weitet natürlich auch mein Herz." Er fügt hinzu: "Als junger Richter ist man schon manchmal sehr forsch. Die andere Seite - die Barmherzigkeit, die Nachsicht - die wächst dann so mit der Zeit." Er sei der einzige Mönch bundesweit, der Richter sei.

"Am Anfang war ich der Exot, der Papagei. Sowohl unter den Mönchen bei den deutschen Benediktinern als auch im Gericht." Das habe sich aber längst normalisiert, sagt er. Gefragt, ob er sich durch seinen streng getakteten Alltag nicht eingeengt fühle, sagt er: "Mönchtum ist wie Bobfahren. Wenn man den Bob beherrscht, dann hat man auch im Eiskanal das Gefühl völliger Freiheit."

Mönch Eucharius Wingenfeld steht im Kreuzgang der Benediktinerabtei St. Matthias / © Harald Tittel (dpa)
Mönch Eucharius Wingenfeld steht im Kreuzgang der Benediktinerabtei St. Matthias / © Harald Tittel ( dpa )

Ein Mönch als Richter ist außergewöhnlich

Es komme immer wieder vor, dass Ordensleute Berufen nachgingen, die "nicht im Ordens-Kontext" stünden, sagte der Sprecher der Deutschen Ordensobernkonferenz, Arnulf Salmen, in Bonn. Dass ein Mönch als Richter tätig sei, sei aber "außergewöhnlich".

Generell sei es so, dass "deutlich die Mehrheit" der Ordensleute in Deutschland "im inneren Auftrag der Ordensgemeinschaft oder für ein Bistum" tätig sei - und nicht außerhalb in weltlichen Berufen.

In St. Matthias, sagt Bruder Eucharius, könne man als Mönch jeden Beruf ausüben, der mit dem Leben im Kloster vereinbar sei. Ein weiterer Bruder arbeite beispielsweise im Jugendamt der Stadt Trier.

Im Kloster gebe es eine absolute Gütergemeinschaft. "Alles, was der Einzelne bekommt, ob es das Geld von der Oma ist, die Spende oder das Gehalt, es fließt in den großen Topf." Daraus werden dann die Ausgaben bestritten.

Wingenfeld hat fast jeden Abend einen Termin. Anfang 2024 wird der Richter pensioniert. "Ich möchte dann eine Sabbatzeit nehmen", sagt er. Heißt: Nicht gleich neue Aufgaben annehmen und länger pilgern gehen. Vorgenommen hat er sich den schwedischen St. Olavsweg, 585 Kilometer von Sundsvall nach Trondheim.

Benediktinerorden

Die Benediktiner sind die älteste heute noch bestehende klösterliche Bewegung der katholischen Kirche im Westen. Der Orden geht zurück auf die Regel des heiligen Benedikt von Nursia (480-547). In seiner heutigen Form wurde er 1893 von Papst Leo XIII. (1878-1903) gebildet. Als benediktinisch im weiteren Sinne gelten alle Ordensgemeinschaften, die nach der Regel Benedikts leben, etwa Zisterzienser und Trappisten.

Ein Benediktiner geht durch einen Klosterflur / © Simon Koy (KNA)
Ein Benediktiner geht durch einen Klosterflur / © Simon Koy ( KNA )
Quelle:
dpa