In Rheinland-Pfalz gibt es ab Samstag das nach Regierungsangaben modernste Bestattungsrecht Deutschlands. "Allerdings gilt: Wer keine neue Bestattungsform für sich wählt oder dieses nicht im Vorfeld schriftlich erklärt, der kann wie bisher auch in einem Sarg oder einer Urne auf dem Friedhof beigesetzt werden", betonte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) am Freitag in Mainz.
Kirchen kritisiert Liberalisierung des Bestattungsrechts
Er erklärte mit Blick auf teilweise heftige Diskussionen in den vergangenen Monaten: "Wir erhalten so die Tradition und Friedhofskultur und ermöglichen gleichzeitig neue Räume für eine individuelle Form der Bestattung."
Bei Verabschiedung des neuen Gesetzes Mitte September wurde Hoch von der CDU im Parlament als "Totengräber der Friedhöfe" bezeichnet. Die weitgehende Liberalisierung des mehr als 40 Jahre alten Bestattungsrechts war zuvor auch von Seiten der Kirchen kritisiert worden. So hatte der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf vor einer "Privatisierung von Trauer" gewarnt. Das neue Bestattungsrecht würde Friedhöfe als öffentlich zugängliche Trauerorte schwächen.
Bestattung im Garten oder im Fluss
Künftig ist es in Rheinland-Pfalz unter anderem möglich, die Asche Verstorbener zu einem Erinnerungsstück verarbeiten zu lassen und sie unter dem heimischen Apfelbaum oder in einem der großen Flüsse des Bundeslandes bestatten zu lassen. Weitere Änderungen betreffen Ehrengräber für im Auslandseinsatz gestorbene Soldaten sowie das Begräbnis sogenannter Sternenkinder. Dabei handelt es sich um Kinder, die vor, während oder unmittelbar nach der Geburt gestorben sind.
Außerdem wurde ein rechtlicher Rahmen geschaffen, um Kinder im Falle des gleichzeitigen oder zeitnahen Versterbens eines Elternteils, etwa durch einen Unfall, gemeinsam mit dem verstorbenen Elternteil in einem Grab beerdigen zu lassen.
Auch in Hessen wird reformiert
Auch der Landtag von Hessen wird sich voraussichtlich Anfang Oktober mit einer Reform seines Bestattungsrechts befassen. Trauernden soll laut einem Gesetzesentwurf mehr Zeit für die Bestattung eingeräumt werden. Künftig sind dafür zehn Tage statt bislang vier vorgesehen. Ein Recht auf die individuelle Bestattung von Sternenkindern ist ebenfalls geplant.